Die WAK-S beantragt ihrem Rat, die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- wie auf Kantonsebene aufzuheben. Gleichzeitig sollen bei diesen Liegenschaften die Abzüge für die Gewinnungskosten (Unterhaltskosten, Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, Versicherungsprämien, Kosten der Verwaltung durch Dritte) sowie die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau auf Bundesebene aufgehoben werden, während die Kantone solche Abzüge weiterhin zulassen können sollen. Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten sollen gemäss Antrag der Kommission sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene weiterhin möglich bleiben, ausserdem sieht die Kommission neu einen befristeten Ersterwerberabzug vor. Selbstgenutzte Zweitliegenschaften hingegen sollen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben, ebenso die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften. Angesichts der hohen Privatverschuldung, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist die Reduktion der Verschuldungsanreize der Kommission ein zentrales Anliegen. Sie will hier den Hebel ansetzen und in Zukunft keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zulassen. Sie hat sich deshalb mit 7 zu 4 Stimmen für Variante 5 ihres Vernehmlassungsvorentwurfs ausgesprochen. Eine Minderheit beantragt eine Beschränkung der Schuldzinsenabzüge auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge. Der Entwurf der Kommission geht nun an den Bundesrat zur Stellungnahme. Er wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Ständerat behandelt.
2. Nichteintreten auf die Vorlage zur Stützung des Zuckerrübenanbaus
Nach eingehender Diskussion hat die Kommission es mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt, auf die Vorlage ihrer Schwesterkommission zur Stützung der Schweizer Zuckerproduktion (15.479) einzutreten. Die Mehrheit ist der Ansicht, der Bundesrat habe die entsprechenden Massnahmen bereits im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets vorgesehen und es sei wesentlich besser, diese auf Verordnungsstufe zu verankern als auf Gesetzesstufe. Die Minderheit beantragt Eintreten. Gleichzeitig hat die Kommission eine Motion ihrer Schwesterkommission zur Förderung des ökologischen Anbaus von Zuckerrüben (21.3016) mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, weil der Bundesrat bereits an der Umsetzung der enthaltenen Forderungen arbeitet. Die beiden Geschäfte kommen in der Sommersession in den Ständerat.
Ausserdem beantragt die WAK-S einstimmig, die lediglich formale Differenz bezüglich der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022–2025 (20.022, Entwurf 4) auszuräumen und dem Beschluss des Nationalrats zuzustimmen.
3. Parlamentarische Initiative Graber zur Arbeitszeit
In Anbetracht dessen, dass am Mittwoch eine Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes eröffnet wurde, hat die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten entschieden, die im Februar 2020 beschlossene Sistierung der materiellen Beratung des Entwurfs zur parlamentarischen Initiative 16.414 (siehe Medienmitteilung) zu verlängern. Die Kommission will zum einen die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens abwarten und zum anderen die bis dahin zur Verfügung stehende Zeit nutzen, um die Verwaltung zu beauftragen, verschiedene Fragen zu klären im Zusammenhang mit allfälligen Änderungen des Gesetzesentwurfs in Sachen Beginn und Ende der Tagesarbeit (Art. 10 Abs. 2), wöchentliche Höchstarbeitszeit (Art. 13a Abs. 3) und Ausgleich der Jahresmehrstunden (Art. 13a Abs. 5). Die Verwaltung wird überdies ersucht, eine dahingehende Änderung der Kommissionvorlage zu prüfen, dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes – abgesehen von den Bestimmungen zum Gesundheitsschutz – nicht auf die in den Bereichen Informationstechnologie, Beratung, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden sind.
Zu guter Letzt möchte die Kommission, dass ihr die Verwaltung erläutert, welche Lehren aus der massiven Ausweitung des Homeoffice seit Beginn der Pandemie gezogen werden können und welches die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zur Flexibilisierung der Arbeitsformen für das Bundespersonal sind (siehe Medienmitteilung). Die Verwaltung wird ersucht, einen Vergleich anzustellen zwischen dem Bundespersonalrecht und dem Arbeitsrecht, das für die Privatwirtschaft gilt.
4. Anhörungen im Zusammenhang mit der Revision des Bankengesetzes
Anlässlich der Beratung der Vorlage zur Revision des Bankengesetzes (20.059) hat die Kommission zwei Anhörungsrunden durchgeführt. Einerseits hat sie sich mit der Situation des Bankenplatzes und der Entwicklung der Lage nach zehnjähriger Erfahrung mit der Too-big-to-fail-Regelung befasst und dazu Delegationen der Credit Suisse Group, der Schweizerischen Nationalbank, der FINMA sowie des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen empfangen. Andererseits hat sie Vertretungen der Finanzdirektorenkonferenz sowie des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken angehört, um sich ein besseres Bild bezüglich der Regelung einer allfälligen Sanierung von Kantonalbanken machen zu können. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung Anfang Juli abschliessen.
5. Informieren über Lohndumping
Die Tessiner Standesinitiative 18.326, der beide Kommissionen Folge geben haben, will in erster Linie sicherstellen, dass Arbeitnehmende systematisch über Lohndumping informiert werden, das bei Kontrollen von dem Normalarbeitsvertrag (NAV) unterstellten Bereichen festgestellt wird. Das SECO sicherte der WAK-S seine Bereitschaft zu, die Vorgaben an die Vollzugsbehörden anzupassen und Kantone mit NAV dazu anzuhalten, künftig systematisch und niederschwellig über die geltenden NAV-Mindestlöhne zu informieren. Die WAK-S unterstützt dieses Vorgehen und ermutigt das SECO, hier rasch tätig zu werden. Sie wird im Rahmen der Beratung der Vorlage 21.032 (Revision des Entsendegesetzes) im 3. Quartal 2021 prüfen, ob zusätzlich auch Gesetzesanpassungen notwendig sind, um das Ziele der Standesinitiative zu erreichen.
6. Härtefälle
Die Kommission hat zudem zwei Motionen beschlossen, die gleich lauten wie die Motionen 21.3600 und 21.3601 ihrer Schwesterkommission. Die erste (21.3609), ohne Gegenstimme beschlossene Motion beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Anpassungen in Gesetz und Verordnung vorzunehmen, damit die Härtefallregelung bis Ende dieses Jahres verlängert werden kann. Die zweite (21.3610), mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete Motion beauftragt den Bundesrat, die Härtefallverordnung so zu ändern, dass die geltende Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden kann.
Die Kommission wird das Büro ersuchen, die Motionen für die Sommersession zu traktandieren, damit diese gegebenenfalls noch in der gleichen Session gemäss Artikel 121 Absatz 5 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes definitiv an den Bundesrat überwiesen werden können.
Die Kommission hat am 27. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.