Die WAK-S hat die sieben Bundesbeschlüsse in den Gesamtabstimmungen einstimmig angenommen und ist dabei in allen Fällen dem Bundesrat gefolgt.  

Mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 (23.028) unterbreitet der Bundesrat dem Parlament sechs Finanzierungsbeschlüsse zur Finanzierung der Standortpromotion, der Exportförderung, von Innotour, der E-Government-Aktivitäten zugunsten der KMU, der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus und der Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung in der Höhe von insgesamt 646,13 Millionen Franken, sowie einen Bundesbeschluss über die Festlegung des Mehrjahresprogramms 2024-2031 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik. Die Kommission lehnt sämtliche Kürzungsanträge der FK-S (siehe Medienmitteilung vom 24. März 2023) ab, um die neu gesetzten Schwerpunkte des Bundesrates im Bereich der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit nicht zu unterminieren. Umgekehrt lehnt die Mehrheit der WAK-S angesichts der schwierigen Situation des Bundeshaushaltes auch diverse Erhöhungsanträge ab. Verschiedene Minderheiten verlangen sowohl höhere (Finanzhilfe an Schweiz Tourismus, Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklungen) wie auch tiefere (Finanzierung der Exportförderung) Beträge. 

Im Vorfeld der der Beratung der Standortförderung hat die WAK-S die betroffenen Kreise angehört. An der Anhörung teilgenommen haben Vertretungen der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, von Schweiz Tourismus, Switzerland Global Enterprise sowie des Schweizer Tourismus-Verbands.

Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung Eintreten auf die Vorlage 22.082 beschlossen und einen Grossteil der Detailberatung durchgeführt hatte (siehe Medienmitteilung vom 28. März 2023), musste sie sich nun insbesondere noch mit der Frage auseinandersetzen, ob eine unabhängige Prüfstelle für die Kontrolle der Plausibilität der Regulierungskostenschätzungen geschaffen werden soll. Mit 8 zu 5 Stimmen hat sie sich letztlich gegen eine solche Prüfstelle ausgesprochen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass ein solches Organ den Gesetzgebungsprozess komplexer und bürokratischer machen würde, was dem Zweck des Gesetzes widerspricht. Von der Schaffung dieser Stelle sei kein Mehrwert zu erwarten. Darüber hinaus hält die Mehrheit fest, dass die finanziellen Kosten für die Schaffung dieser Stelle in für die öffentlichen Finanzen schwierigen Zeiten nicht ausser Acht zu lassen sind. In den Augen der Minderheit würde mit einer Prüfstelle die Qualität der Regulierungskostenschätzungen für Unternehmen verbessert werden, womit dieser Aspekt bei der Beschlussfassung besser berücksichtigt werden könnte.

Was die Pflicht der Bundesverwaltung anbelangt, Regulierungskostenschätzungen zu erstellen (Art. 5 Abs. 1), beantragt die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, nicht nur die Kosten für Unternehmen, sondern auch jene für Private zu berechnen (z. B. Konsumentinnen und Konsumenten oder Steuerzahlende). Die Mehrheit ist der Auffassung, dass Regulierungen auch für Private, deren Interessen genauso zu berücksichtigen sind wie jene von Unternehmen, Kosten verursachen. Die Minderheit ist demgegenüber der Meinung, der Antrag der Mehrheit würde zu einer massiven Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes führen, was wiederum eine erhebliche Zunahme der Arbeitsbelastung für die Verwaltung bedeuten würde.

In der Gesamtabstimmung wurde der Gesetzesentwurf mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Sommersession in den Ständerat.

Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes: Verordnungslösung kurz vor dem Ziel

Die Kommission hat sich im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 16.414 (Pa. Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle), zur Verordnungslösung konsultieren lassen, die aufgrund eines Vorschlags der Sozialpartner erarbeitet wurde (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 11. Oktober 2022). Die geplante Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz soll IKT-Betrieben wie auch Dienstleistungsbetrieben in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung mehr Flexibilität beim Einsatz ihrer Mitarbeitenden verschaffen: So dürfen IKT-Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen den Zeitraum für die Tages- und Abendarbeit ausdehnen und die tägliche Ruhezeit verkürzen, und Betriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung erhalten die Möglichkeit, mit bestimmten Kategorien von Arbeitnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes Jahresarbeitszeitmodell zu vereinbaren. Zwar sieht die Kommission mit der geplanten Verordnungsänderung nicht alle Forderungen der parlamentarischen Initiative umgesetzt, sie begrüsst jedoch, dass die Sozialpartner sich auf eine Lösung geeinigt haben, und beantragt ihrem Rat deshalb, die parlamentarische Initiative 16.414 abzuschreiben.

Keine Anpassung des Schwellenwerts bei der Stellenmeldepflicht

Die Kommission hat bereits im August 2022 eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (21.4665) vorberaten, die in Bezug auf die Stellenmeldepflicht einen Schwellenwert von 8 Prozent anstelle der geltenden 5 Prozent verlangt. Anhand der zusätzlich eingeforderten Informationen zur Funktionsweise des Systems stellt die Kommission fest, dass es grosse regionale Unterschiede bezüglich Vermittlungsquoten gibt; in diesem Zusammenhang betont sie die Bedeutung einer guten Abstimmung zwischen den Arbeitslosenkassen und den Regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV). Gerade weil das Instrument der Stellenmeldepflicht sich in vielen Kantonen bewährt, beantragt die Kommission ihrem Rat aber mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Ablehnung der Motion.

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Ohne Gegenantrag beantragt die Kommission die Annahme einer Motion von Nationalrat Leo Müller, die eine verbesserte Datengrundlage für Investitionen in nachhaltige Anlagen fordert (19.4313). Die Kommission anerkennt die positive Entwicklung der Datenlage für nachhaltige Investitionen in der Schweiz in den letzten Jahren, sieht aber Potential, diese auch in Zukunft noch zu verbessern und weiterzuentwickeln. 

Weiter hat die Kommission entschieden, die Motion 19.3766 «Finanzsystem und Klima. Explizite Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht» zu sistieren, um die Arbeiten des Bundesrates und der Verwaltung in diesem Bereich abzuwarten.

Die Kommission hat am 24. April 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.