Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat sich intensiv mit den Leitlinien des Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union (EU) auseinandergesetzt.

Da der Wirtschaftsstandort Schweiz in seiner ganzen Breite von einem künftigen Abkommen mit der EU betroffen ist, liess sich die WAK-S ausführlich zum Entwurf des Verhandlungsmandats informieren und profitierte davon, in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, von Botschafter Patric Franzen, Chef der Abteilung Europa im EDA, sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener betroffener Departemente Fragen – auch kritischer Art – zu fast allen Aspekten des Mandats stellen zu können. Im Zentrum des Interesses standen Fragen zum Lohnschutz, zu den staatlichen Beihilfen, zum Streitbeilegungsmechanismus, aber auch zur Zuwanderung und zu einem künftigen Stromabkommen. Aus der intensiven und konstruktiven Diskussion ging hervor, dass der vom Bundesrat verfolgte Weg (Paketansatz) und der Inhalt des Verhandlungsmandats von der grossen Mehrheit der Kommission grundsätzlich mitgetragen werden. Konkrete Empfehlungen zuhanden des Bundesrats hat die Kommission keine verabschiedet.

Kommission will schnellere Zula​​ssung von Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat sich mit einer parlamentarischen Initiative (22.441) und einer Motion (21.4164) befasst, die beide verlangen, dass die Schweizer Behörden bei der Zulassung von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel die Zulassungsentscheide der EU übernehmen, damit in der EU zugelassene Pflanzenschutzmittel auch dem Schweizer Markt ohne Verzögerung zur Verfügung stehen. Zwar läuft derzeit die Vernehmlassung zu einer Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung, mit der der Bundesrat das schweizerische Zulassungsverfahren an dasjenige der EU annähern will. Dennoch ist die Kommission der Ansicht, es brauche mehr Druck und noch weitere Schritte, um die schwierige Situation im Pflanzenschutzbereich zu verbessern. Zahlreiche Kulturen seien gefährdet, wenn die nötigen Pflanzenschutzmittel nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stünden, und das Arbeiten mit Notfallzulassungen sei unbefriedigend. Vor diesem Hintergrund beantragt sie ihrem Rat deshalb die Motion mit 10 zu 3 Stimmen zur Annahme. Die Minderheit möchte hingegen einerseits abwarten, was der Bundesrat nach Abschluss der Vernehmlassung auf Verordnungsstufe konkret vorlegen wird, andererseits lehnt sie den geforderten Automatismus der Übernahme ab.

Bei der parlamentarischen Initiative stimmt die WAK-S ihrer Schwesterkommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, womit die WAK-N nun den Auftrag hat, innerhalb von zwei Jahren eine Vorlage zur Umsetzung der Initiative auszuarbeiten.

Keine Unterstützung für eine freiwillige Quelle​​nbesteuerung

Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative 22.439 entgegen dem Antrag seiner WAK Folge gegeben hatte, hatte sich auch die WAK-S mit dem Anliegen eines Direktabzugs der Steuern vom Lohn zu befassen. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 10 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat nicht zuzustimmen. Die Mehrheit hält die geforderte Massnahme administrativ auf allen Ebenen für zu aufwendig, ausserdem gebe es die Möglichkeit einer freiwilligen Steuervorauszahlung bereits heute. Bei einem Direktabzug vom Lohn würde den Betroffenen das Geld dann ausserdem für ihre übrigen Bedürfnisse fehlen, für sie sei eine Finanzberatung hilfreicher als eine freiwillige Quellenbesteuerung. Die Minderheit möchte der Initiative Folge geben mit der Begründung, bei einem Direktabzug vom Lohn würden sich weniger Personen verschulden. Bei den Unternehmen sei das nötige Know-how ausserdem bereits vorhanden, denn viele von ihnen würden heute schon für ausländische Mitarbeitende Quellensteuer bezahlen.

Festhalten am Grundsatz der Vermögensb​​esteuerung nach dem Verkehrswert

Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, eine Motion ihrer Schwesterkommission (23.3961) abzulehnen, die verlangt, dass die Kantone durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes verpflichtet werden sollen, personenbezogene Gesellschaften für die Bemessung der Vermögenssteuern basierend auf dem Substanzwert zu bewerten. Aus Sicht der WAK-S ist am Grundsatz der Vermögensbesteuerung nach dem Verkehrswert festzuhalten. Sie weist darauf hin, dass die Kantone seit der Anpassung des entsprechenden Kreisschreibens bereits über genügend Spielraum bei der Bewertungsfrage personenbezogener Gesellschaften verfügten. Die WAK-S ermuntert die Kantone, diesen Spielraum auch zu nutzen, damit einzelne, heute noch bestehende Problemfälle gelöst werden können.

Besteuerung von Miliztätigen im prä​klinischen Rettungswesen

Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Nationalrat angenommene Motion 23.3139 abzulehnen. Diese verlangt, dass Entschädigungen, die an Einsatzkräfte im präklinischen Rettungswesen gezahlt werden, steuerfrei sind. In den Augen der Kommission würde eine Steuerbefreiung dieser Entschädigungen dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen und zu einer Ungleichbehandlung bei der Entlöhnung anderer Miliztätigkeiten führen.

Konzessionen für die Hausbr​ennerei

Die Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion 21.3680 anzunehmen, die verlangt, dass auch Kleinproduzentinnen und Kleinproduzenten eine Konzession für die Hausbrennerei erhalten können. Sie unterstützt das Anliegen, die Tradition der Kleinbrennerei und der Herstellung lokaler Spezialitäten zu erhalten und zu stärken. Die Kleinbrennerei steht nicht zuletzt aufgrund der Konkurrenz durch importierte Spirituosen ohnehin unter Druck. Eine Senkung der administrativen Hindernisse zur Unterstützung der kleinen Produzentinnen und Produzenten sei deshalb angezeigt.

Teilrevision des Kartellgesetzes: Weitere Anh​​örung geplant

Die Kommission hatte die Detailberatung im Oktober 2023 begonnen (Medienmitteilung der WAK-S vom 17.10.2023). Nun sieht sie weiteren Abklärungsbedarf und hat entschieden, an ihrer nächsten Sitzung nochmals Anhörungen durchzuführen. Die Kommission wird dazu insbesondere kartellrechtlich direkt betroffene Organisationen, Unternehmen und Personen einladen.

Die Kommission hat am 25./26. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.