Die Kommission hat zum Verhandlungsmandat zu Erasmus+ Stellung genommen und die Bedeutung einer Schweizer Beteiligung an diesem Programm betont. Die Kommission ist der Ansicht, dass als Hauptziel der Verhandlungen eine Vollassoziierung anvisiert werden sollte, wie sie das Parlament mehrmals gefordert hat, namentlich mit der Motion 17.3630 der ständerätlichen Schwesterkommission. Die WBK-N hat unter anderem über die Verhandlungsmodalitäten und -bedingungen der Schweiz sowie über die finanziellen Mittel, die für eine Vollassoziierung am Programm nötig sind, diskutiert. Zudem hat sie sich mit den Verhandlungsvorbereitungen, der Wirksamkeit der «Pay as you go»-Bezahlmethode und den Auswirkungen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs für die Schweiz befasst.
Unterstützung der Buchhandlungen
Mit 17 zu 3 Stimmen hat sie beschlossen, eine Motion einzureichen, mit der sie den Bundesrat beauftragt, in der nächsten Kulturbotschaft ab 2025 vorzusehen, dass Kulturvermittlungsprojekte zugunsten des literarischen und kulturellen Erbes der Schweiz, die von Buchhandlungen umgesetzt werden und festgelegten Qualitätskriterien entsprechen, nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt werden (21.3011 Mo. WBK-NR. Kulturvermittlung zugunsten des literarischen und kulturellen Erbes durch Buchhandlungen). Eine Minderheit lehnt die Motion ab.
Berufsbildungsfinanzierung und dringende Herausforderungen im Berufsbildungsbereich
Die Kommission nahm die Anstrengungen des SBFI und der Task Force «Perspektive Berufslehre» zur Bewältigung der Corona-Krise unterstützend zur Kenntnis. Insbesondere unterstützt sie den Beschluss vom Spitzentreffen der Berufsbildung vom 9. November 2020, wonach Qualifikationsverfahren nach geltendem Recht durchzuführen sind. Dies hat sie in einem Schreiben an den Bundesrat festgehalten.
In einer längerfristigen Perspektive, nämlich mit Blick auf die nächste BFI-Botschaft, wünscht die Kommission mehr Transparenz und Planbarkeit im Bereich der Berufsbildungsfinanzierung. Sie hat hierzu zwei Vorstösse eingereicht:
21.3007 Mo. WBK-N. Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung (angenommen mit 20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen) sowie
21.3008 Po. WBK-N. Transparenz bei der Verwendung von Bundesmitteln im Bildungsbereich (angenommen mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen).
Zusätzlich hat die Kommission mit 13 zu 7 bei 4 Enthaltungen beschlossen, dem Bundesrat in einem Schreiben zu empfehlen, die Entscheidungsbefugnisse bezüglich der Massnahmen im Ausbildungsbereich bei den Kantonen zu lassen. Der Bundesrat soll aber darauf hinwirken, Schulschliessungen im Bereich der obligatorischen Schule – gerade mit Blick auf die Chancengerechtigkeit – als Ultima Ratio zu betrachten und, wenn es die epidemiologische Lage verlangt, prioritär auf alternative Massnahmen wie etwa hybride Unterrichtsformen oder die Vermeidung von Verkehrsspitzen zu setzen.
Härtefallregelung für Selbständigerwerbende
Vor dem Hintergrund einer Diskussion über die Situation der Kulturschaffenden, möchte die Selbständigerwerbenden in komplizierten Erwerbssituationen einfache finanzielle Soforthilfe ermöglichen. Dies empfiehlt sie dem Bundesrat in einem Schreiben. Als Härtefälle sollen Selbständigerwerbende gelten, die aufgrund von Massnahmen der Kantone oder des Bundes im Jahr 2020 an mehr als 40 Tagen direkt oder indirekt an der Arbeit gehindert waren und bei denen die Berechnung des Anspruchs aufgrund der Art ihrer Erwerbstätigkeit kompliziert ist. Hintergrund bildet die Erkenntnis, dass aufgrund der Komplexität der Situationen (z. B. gemischter Status von Selbstständigen und Arbeitnehmenden) und der Verwaltungsverfahren viele Selbstständige, die Anspruch auf Covid-Hilfe haben, noch keine Vergütung erhalten haben. Diese Empfehlung beschloss die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Kommission hält am Beschluss zur parlamentarischen Initiative 19.463 n Wehrli. Für ein Programm zu Jugend und Ernährung fest und reicht ein Postulat ein
Die WBK-N hat ihren Beschluss zur parlamentarischen Initiative 19.463 bestätigt und beantragt mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten ihrem Rat, ihr Folge zu geben
(zu den bisherigen Beschlüssen zur pa. Iv. siehe die Medienmitteilungen vom
8. November 2019 sowie vom
31. Januar 2020). Die Mehrheit der Kommission hält daran fest, dass Handlungsbedarf besteht, und möchte den Weg der Initiative weiterverfolgen, ohne sich auf die Modalitäten der Umsetzung festzulegen. Im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung möchte sie zudem das Thema vertiefen: Mit Blick auf eine Strategie für nachhaltige Ernährung will sie mittels Postulat vom Bundesrat verlangen, in einem Bericht darzulegen, welche nationalen und kantonalen Angebote im Bereich «Jugend und Ernährung» bestehen (21.3005 Po. WBK-NR. Jugend und gesunde Ernährung durch verstärkte Koordination und Kommunikation stärken). Diesen Beschluss hat sie mit 17 zu 7 Stimmen gefasst; eine Minderheit lehnt das Postulat ab.
Die Kommission hat eine breite Auslegeordnung zum Themenkomplex Jugend und Ernährung vorgenommen und Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen angehört: Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, Allianz Ernährung und Gesundheit, Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP) gemeinsam mit dem Verband Schweizerischer Mineralquellen und Soft-Drink-Produzenten (SMS) sowie éducation21.
CITES-Gesetz: Kommission folgt Ständerat
Die Kommission hat sich mit der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (20.071) befasst, die schärfere Sanktionen für den illegalen Handel mit bedrohten Arten vorsieht und vom Ständerat in der Wintersession 2020 angenommen worden war. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat diese im Anschluss im Detail beraten. Diskutiert wurde unter anderem über das Thema Tierschutz. Eine Minderheit möchte das Gesetz so ändern, dass der Bundesrat den Import von Tieren untersagen kann, wenn mit deren Handel ein Umgang mit den Tieren verbunden ist, der in der Schweiz als tierquälerisch gilt. Eine andere Minderheit spricht sich gegen eine Verlängerung der Einsprachefrist für Entscheide des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf 30 Tage aus und möchte stattdessen an der geltenden 10-Tages-Frist festhalten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, dem Ständerat zu folgen und die Vorlage anzunehmen.
Lissabonner Abkommen
Die Kommission hat die Beratung zur Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (20.048) geführt und empfiehlt ihrem Rat einstimmig die Zustimmung. Das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltete internationale Registrierungs- und Schutzsystem ermöglicht den Mitgliedstaaten, geografische Angaben über ein Mitteilungsverfahren in allen teilnehmenden Ländern schützen zu lassen. Die Kommission ist überzeugt, dass mit diesem einfachen und kostengünstigen System der Schutz schweizerischer geografischer Angaben verbessert und deren wirtschaftlicher Wert gestärkt werden kann.
Weitere Geschäfte
- Bei den Differenzen zum Geschäft
19.065 n ETH-Gesetz. Änderung beantragt die Mehrheit, jeweils an der Version des Nationalrates festzuhalten. Minderheiten wollen sich jeweils dem Ständerat anschliessen.
- Mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie beschlossen, eine Motion einzureichen, mit welcher der Bundesrat den ETH-Rat beauftragen soll, rasch eine Sensibilisierungskampagne zur Bekämpfung von Belästigungen an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen umzusetzen (21.3010 Mo. WBK-NR. Kampagne gegen Belästigungen an den ETH).
- Aus Zeitgründen wurde die Behandlung der parlamentarischen Initiative 20.424 («Regulierungsabbau zur Vermeidung von Food Waste») auf eine spätere Sitzung verschoben.
Die Kommission hat am 21./22. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) in Bern getagt.