Nachdem sie die Detailberatung am 18. Mai aufgenommen hatte (siehe Medienmitteilung), hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur nun die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft, 20.028) 2021-2014 zuhanden des Ständerates verabschiedet. Sie möchte in den nächsten vier Jahren 28,0997 Milliarden Franken in die Bildung, Forschung und Innovation investieren. Dies entspricht einer Erhöhung um 200,3  Millionen im Vergleich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen 27,8994 Milliarden.

Folgende Anträge und Minderheiten wurden von der Kommission eingereicht:

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Kreditsperren für die Zusatzmittel aufzuheben, die von den noch unbekannten Ausgaben für die Beteiligung an den EU-Programmen abhängen. Damit möchte sie Planungssicherheit bei den betroffenen Institutionen schaffen.

Eine Minderheit beantragt, den Zahlungsrahmen für die Weiterbildung um 10 Millionen auf 63,5 Millionen Franken zu erhöhen (Bundesbeschluss 2), damit die Organisationen der Weiterbildung mindestens 20 statt nur 10 Millionen Franken erhalten. Eine weitere Minderheit möchte denselben Kredit um 9,3 Millionen Franken auf 62,8 Millionen erhöhen, um die Kantone mit 40 statt 30,7 Millionen Franken bei der Stärkung der Grundkompetenzen zu unterstützen.

Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für mehrjährige projektgebundene Beiträge für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung um 12 Millionen auf 135,7 Millionen Franken (BB 5). Hintergrund der Erhöhung bildet das Anliegen der Kommission, die Mittel insbesondere für Themen der Nachhaltigkeit vorzusehen. Eine Minderheit lehnt die Erhöhung ab.

Eine Minderheit der Kommission beantragt eine Erhöhung des Kredits für die Aktivitäten im Rahmen der internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme im Bereich der Bildung um 41,1 Millionen auf 240 Millionen Franken (BB 6).

Die Kommission beantragt eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Forschungsaktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), den schweizerischen Akademien der Wissenschaften und weiterer nationaler Förderinitiativen im Bereich von Forschung und Innovation auf insgesamt 4811,6 Millionen Franken (BB 7): um 6,9 Millionen zugunsten der Akademien zur Erfüllung ihres Grundauftrags (Beschluss gefasst mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen), sowie 12,4 Millionen für eine Anstossfinanzierung zur Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen (mit 8 zu 4 Stimmen).

Mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Innovationsförderung, ein­schliesslich des Funktionsaufwands der Innosuisse, um 130 Millionen auf 1171,5 Millionen Franken (BB 8).

Die Kommission beantragt, den Zahlungsrahmen für die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung um 39 Millionen auf 457 Millionen Franken zu erhöhen (BB 10). Davon zielt sie mit 28 Millionen auf eine zusätzliche Unterstützung von Technologiekompetenzzentren, mit 4 Millionen auf den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Gosteli-Archives zur Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz (mit jeweils 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung) und mit 7 Millionen auf die Erhöhung der Mittel des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts (mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen) ab.

Im Rahmen der Beratungen hat sie ausserdem einstimmig ein Kommissionspostulat angenommen, das den Bundesrat beauftragt darzulegen, über welche Kanäle und basierend auf welcher Gesetzesgrundlage er ab 2025 die bisher gesprochenen Bundesbeiträge an nationale Forschungseinrichtungen leisten wird (20.3462).

Der Ständerat wird die BFI-Botschaft in der Sommersession 2020 beraten.

Kommission äussert sich zu Nachtragskrediten des Bundes im Bereich des Sports

Die Kommission hat sich ausserdem mit dem Direktor des Bundesamtes für Sport (BASPO), Matthias Remund, über die Corona-Massnahmen im Bereich des Sports ausgetauscht. Fokus der Diskussion waren die vom Bundesrat am 13. Mai 2020 beschlossenen Eckwerte für künftige Hilfspakete im Sport und die am 20. Mai verabschiedeten angepassten Verordnungen zur Umsetzung des neuen Stabilisierungspakets für den Sport.

Die Kommission wird der Finanzkommission mündlich über ihre Anliegen zu den Nachtragskrediten von insgesamt 350 Millionen Franken für den Schweizerischen Fussballverband und die Swiss Ice Hockey Federation sowie 150 Millionen Franken für den Breiten- und übrigen Leistungssport berichten. Während die Kommission die Beiträge an Sportvereine und -organisationen, die im Breiten- und übrigen Leistungssport tätig sind, einstimmig unterstützt, stehen Teile der Kommission den Darlehen für die Profiligen in Fussball und Eishockey skeptisch gegenüber. Die WBK-S beantragt der Finanzkommission die Beträge mit 8 zu 4 Stimmen zur Annahme. Zudem sieht sie auch die Kantone und Gemeinden in der Pflicht, die betroffenen Vereine zu unterstützen.

Die Kommission hat am 22. Mai 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) in Bern getagt.