Die WAK-N hat die Vorlage über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige vorberaten. Das Geschäft ist insgesamt gutgeheissen worden, wobei verschiedene Beschlüsse mit Stichentscheid des Präsidenten gefällt wurden.

1. Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige (06.085)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates prüfte das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige ( 06.085 ). Sie trat ohne Gegenstimme auf diese Vorlage ein, die aus zwei Teilen besteht und als eine abgeschwächte Form der Steueramnestie betrachtet werden kann.

Der erste Teil, die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen, sieht vor, dass der Zeitraum für das Nachsteuerverfahren von heute zehn auf die letzten drei Steuerperioden, die vor dem Todesjahr abgelaufen sind, verkürzt wird. Während die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgte, beantragt eine Minderheit der WAK-N, den Zeitraum auf fünf Steuerperioden festzusetzen.

Mit dem zweiten Teil der Vorlage sollen die Bestimmungen über die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so geändert werden, dass der steuerpflichtigen Person bei erstmaliger Selbstanzeige keine Busse auferlegt wird. Diese Regelung, welche die Steuerpflichtigen nicht von der Zahlung der ordentlichen Nachsteuer sowie der Verzugszinsen befreit, wurde mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Eine starke Minderheit lehnt die vorgeschlagene Gesetzesrevision und den Verzicht auf die Strafverfolgung bei Selbstanzeigen ab. Der Bundesrat sieht in seinem Gesetzesentwurf vor, dass die Bedingungen zur Einreichung einer straflosen Selbstanzeige für natürliche und für juristische Personen gleichermassen gelten. Mit Stichentscheid des Präsidenten erweiterte die Kommission die Nachbesteuerung auch auf juristische Personen. Eine starke Minderheit sprach sich dagegen aus. Bei jeder weiteren Selbstanzeige beträgt die Busse wie bis anhin einen Fünftel der hinterzogenen Steuer. Auch diese Regelung wurde dank des Stichentscheids des Präsidenten angenommen: Die starke Minderheit möchte diese Busse auf die Hälfte der hinterzogenen Steuer erhöht haben.

Die Kommission sprach sich einstimmig für eine Bestimmung aus, wonach in Fällen, wo ein ehemaliges Mitglied oder ein ehemaliger Vertreter eines Organs einer juristischen Person erstmals eine Selbstanzeige einreicht, die anderen aktuellen und ehemaligen Mitglieder nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die WAK-N hat diese Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 7 Stimmen angenommen. Sie wird in der kommenden Wintersession im Nationalrat behandelt werden.

2. Pa.Iv. Zisyadis. Keine diskriminierenden Autoversicherungsprämien aufgrund der Nationalität (07.411) ; Petition UNIA : Gegen die Diskriminierung von Ausländern bei den Autoprämien (05-39)

Gemäss geltendem Recht können Autoversicherer gestützt auf statistische und versicherungsmathematische Berechnungen risikobasierte Prämien festlegen. Unter anderem werden die versicherten Personen anhand ihrer Nationalität in Risikogruppen eingeteilt. Eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Zisyadis (07.441) und eine Petition, welche die Unia mit ca. 6000 Unterschriften bei den eidgenössischen Räten eingereicht hat, verlangen, dass das Kriterium der Nationalität künftig nicht mehr verwendet werden darf. Die WAK-N hat der Initiative und der Petition mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Die Mehrheit der Kommission begründet ihren Entscheid damit, dass mit dem Entscheid für einen freien Wettbewerb bei den Autoversicherungen die Differenzierung der Prämien nach Risikogruppen unumgänglich ist. Sie begrüsst grundsätzlich eine Prämienfestlegung nach Verursacherprinzip. Sie ist im Übrigen der Meinung, dass keine Diskriminierung bestehe, solange Differenzierungen nach Massgabe der anerkannten Regeln der Versicherungstechnik und nach objektiven Risikomerkmalen festgelegt werden. Die Minderheit ist demgegenüber überzeugt, dass die Praxis der Versicherer diskriminierend ist. Sie bezweifelt, dass die Statistiken, auf welche sich die Versicherer zur Risikoberechnung stützen, für alle Nationalitäten signifikant sind. Dies führe zu Ungerechtigkeiten im Einzelfall - insbesondere dann, wenn die Nationalität unabhängig von der Aufenthaltsdauer als Kriterium verwendet wird.

3. Parlamentarische Initiative. Harmonisierung der Besteuerung hoher Einkommen (06.423)

Ferner befasste sich die Kommission mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Zisyadis (VD), welche verlangt, dass die Besteuerung der Einkommen von über 300 000 Franken harmonisiert wird. Diese Einkommen sollen von den Kantonen und Gemeinden nach dem gleichen landesweiten Steuersatz mit der gleichen Progression besteuert werden. Mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist die vom Initianten angestrebte materielle Harmonisierung nicht vereinbar mit dem Steuerföderalismus der Schweiz. Die Tarifhoheit der Kantone und ein gesunder Wettbewerb zwischen den Kantonen sollen beibehalten werden, weil sie Garant für eine tiefe Besteuerung sind. Zudem betont die Kommissionsmehrheit, dass mit dem Entscheid des Bundesgerichts betreffend die degressiven Steuertarife des Kantons Obwalden festgehalten wurde, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit degressive Steuertarife nicht zulässt.

Eine Kommissionsminderheit begrüsst den Vorschlag des Initianten, weil das Problem des ruinösen Steuerwettbewerbs der Kantone bei den hohen Einkommen thematisiert wird. Die Modalitäten einer materiellen Harmonisierung könnten bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs genauer geprüft werden.

4. Kt.Iv. SO. Einführung einer Einheitssteuer (Flat Tax) (05.307) und Kt.Iv. AG. Einführung eines neuen Steuersystems (05.310)

Die Kommission prüfte zwei Standesinitiativen, welche eine Revision und Vereinfachung der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen anstreben. Die Solothurner Initiative verlangt die Einführung einer Einheitssteuer mit ein bis drei Tarifstufen und höchstens ein bis drei Abzugsmöglichkeiten. Die Aargauer Initiative verlangt die Einführung eines neuen Steuersystems, welches gerechter, einfacher und transparenter, wachstumsfördernder sowie international wettbewerbsfähiger ist, wobei als Modelle die Einheitssteuer oder die duale Einkommenssteuer genannt werden. Obwohl der Ständerat die Ziele dieser beiden Initiativen begrüsste, beschloss er in der vergangenen Session einstimmig, den Initiativen keine Folge zu geben.

Mit 17 zu 1 beziehungsweise 17 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der Solothurner und der Aargauer Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie ist zwar der Meinung, dass ein vereinfachtes und transparenteres Steuersystem unbedingt nötig ist, doch verfügt sie zurzeit nicht über genügend Informationen, um beurteilen zu können, welche Reform für die Schweiz am besten taugen würde (z.B. Flat-Rate-Tax, duale Steuer, Vereinfachung des heutigen Steuersystems). Ihrer Meinung nach sind die Analysen unabdingbar, welche das Eidgenössische Finanzdepartement betreffend die möglichen Steuerreformen und deren Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen (Umverteilungswirkung) und das Wachstum liefern wird, um einen Entscheid zu fällen.

5. Pa.Iv. Savary. Mehr Transparenz in Sachen Steuerbefreiung internationaler Sportorganisationen (06.422) ; Pa.Iv. Müller Geri. Volle Finanztransparenz für sämtliche steuerbefreiten Organisationen (06.429)

Gemeinnützige Organisationen können in der Schweiz von der Steuerpflicht befreit werden. Die beiden parlamentarischen Initiativen verlangen verbesserte Transparenz im Bereich der Löhne und der Verwendung der Mittel von steuerbefreiten Organisationen, wobei die von Nationalrätin Géraldine Savary eingereichte Initiative ausschliesslich auf internationale Sportorganisationen beschränkt ist. Ziel und Anliegen der Initiativen ist es sicherzustellen, dass die Organisationen den gemeinnützigen Verwendungszweck der durch sie erwirtschafteten Mittel - welcher deren Steuerbefreiung rechtfertigt - regelmässig belegen müssen. Die Bedeutung einer solchen Regelung wird gemäss den Urhebern der Vorstösse zusätzlich durch die hohen Gewinne, die namentlich von internationalen Sportorganisationen wie der FIFA oder der UEFA erwirtschaftet werden, unterstrichen. Die WAK-N hat entschieden, sowohl der parlamentarischen Initiative Savary (12 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen) als auch der parlamentarischen Initiative Müller Geri (14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen) keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das Anliegen der Initiative insofern erfüllt ist, als es den kantonalen Steuerbehörden bereits jetzt jederzeit möglich ist, die Rechtfertigung der Steuerbefreiung der genannten Organisationen zu überprüfen. Sie hebt die grosse wirtschaftliche Bedeutung insbesondere der internationalen Sportorganisationen für den Standort Schweiz hervor (z.B. mit Blick auf die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze) und vertritt die Auffassung, dass die gewährten Vorteile nicht zuletzt angesichts dieser Tatsache gerechtfertigt sind. Auch die Minderheit der Kommission ist sich der grossen Bedeutung der genannten Organisationen bewusst und stellt deren Steuerbefreiung nicht in Frage. Sie erachtet eine verbesserte Transparenz aber als Gegenleistung, die zu erwarten gerade angesichts der mit der Steuerbefreiung gewährten Vorteile gerechtfertigt und angezeigt erscheint. Dies nicht zuletzt um den effektiv gemeinnützigen Verwendungszweck der Mittel sicherzustellen.

6. Parlamentarische Initiative. Schutz der schweizerischen Weinbautradition (06.487)

Die Kommission befasste sich mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Zisyadis (VD), welche zum Schutz der schweizerischen Weinbautradition verlangt, dass zwei Massnahmen im Gesetz verankert werden: zum einen das Verbot, zur Aromatisierung von Wein Eichenholzspäne zu verwenden, zum anderen die Pflicht, ausländischen Wein, der mit Holzspänen produziert wurde, als solchen zu deklarieren.

Mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. In den Augen der Kommission würde das vom Initianten geforderte Verbot dazu führen, dass die Schweizer Weinbauern nicht die gleichen Produktionsmethoden wie im Ausland anwenden könnten. Nach Auffassung der Kommission ist es Sache der Konsumentinnen und Konsumenten - und nicht des Staates - zu entscheiden, ob sie mit Eichenholzspäne aromatisierte oder traditionell hergestellte Barrique-Weine bevorzugen. Entscheidend ist die Qualität. In Bezug auf die obligatorische Deklaration von ausländischem Wein, der mit Holzspänen produziert wurde, ist die Kommission der Meinung, dass eine solche Vorschrift namentlich von der EU und der WTO als technisches Handelshemmnis betrachtet würde und somit für die Handelsbeziehungen der Schweiz problematisch wäre.

Die Kommission hat am 29. und 30. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrat Merz in Bern getagt.

Bern, 30.10.2007    Parlamentsdienste