Agrarpolitik 2014-2017
​Die WAK-S schliesst sich mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat an und beantragt eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 40 Millionen Franken jährlich.

​12.021n Agrarpolitik 2014-2017

Am Mittwochabend hat die WAK-S die Beratungen zur Agrarpolitik mit dem Beschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014 bis 2017 abgeschlossen. Nach langen und intensiven Diskussionen schlägt die Kommission gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates zahlreiche Änderungen vor. Der Ständerat wird sich zudem in der Wintersession mit diversen Minderheitsanträgen auseinandersetzen müssen. Auch wenn zu Einzelfragen unterschiedliche Ansichten bestehen, so gibt es in der Kommission einen breiten Konsens in Bezug auf die Stossrichtung der Revision. Die Vorlage wurde schliesslich in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung angenommen.

Wie der Nationalrat beantragt die WAK-S mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den vierjährigen Zahlungsrahmen um 160 Mio. Franken aufzustocken. Indem diese zusätzlichen Mittel für Investitionskredite und Beiträge für Strukturverbesserungen eingesetzt werden, sollen die notwendigen Anpassungen in der Landwirtschaft im Sinne der vorliegenden Revision möglich gemacht werden. Eine Minderheit beantragt insbesondere aus finanzpolitischen Überlegungen beim Vorschlag des Bundesrates zu bleiben.

Ebenfalls wie der Nationalrat beantragt die WAK-S mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung das Gentechnikmoratorium in der Landwirtschaft bis Ende 2017 zu verlängern. Nach Meinung der Mehrheit besteht damit genügend Zeit, um die Forschungsergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (NFP59) zu evaluieren und die weiteren Schritte sorgfältig vorzubereiten.

Im Bereich der Direktzahlungen beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, dass der Bundesrat sowohl bezüglich Einkommen und Vermögen der Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter als auch bezüglich der Fläche je Betrieb Grenzwerte bestimmen soll, ab denen die Beiträge reduziert werden (Art. 70a, Abs. 3).

In Bezug auf die Biodiversitäts- und die Landschaftsqualitätsbeiträge lehnt es die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen (Art. 73) respektive 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung (Art. 74) ab, dass der Bund höchstens 80% der Beiträge ausrichtet und die Kantone die Restfinanzierung sicherstellen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Bund die gesamte Finanzierung übernehmen muss, weil er letztlich auch bestimmt, in welchem Bereich die Gelder ausgegeben werden.

Mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt es die Kommission ab, ein Importkontingent für Pferde festzulegen (Art. 53). Sie stellt sich damit gegen den Nationalrat, welcher beschlossen hatte, die Importkontingente für Pferde zu 50 Prozent auf Grund der Anzahl in der Schweiz gezüchteter Pferde zuzuteilen.

Ohne Gegenstimme hat die Kommission einen Antrag gutgeheissen, welcher den Bundesrat verpflichten will, bis Ende 2014 unter Einbezug der Kantone die Ziele und Strategien der Erkennung und Überwachung von Antibiotikaresistenzen und der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes festzulegen.

Mit 8 zu 1 Stimmen hat die WAK-S ausserdem eine Kommissionsmotion (12.3990) beschlossen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, für die ökonomische, soziale und rechtliche Absicherung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen zu sorgen.

Die Kommission hat am 14. November 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) in Bern getagt.

Bern, 15. November 2012 Parlamentsdienste