Die Finanzkommission des Nationalrates befasste sich im Mitberichtsverfahren mit zahlreichen Vorlagen des Bundesrates von finanzpolitisch erheblicher Tragweite sowie mit der Legislaturplanung 2019-2023 (19.078 s). Sie beantragt, bei der BFI-Botschaft 2021-2024 (20.028 s), der Armeebotschaft 2020 (20.031 s) sowie der Kapitalaufstockung von multilateralen Entwicklungsbanken (20.024 s) dem Ständerat zu folgen. Beim Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038 s) beantragt die FK-N an einzelnen Stellen, Ergänzungen gegenüber der Ständerats-Version. Zudem unterstützt sie das vom Bundesrat ausgearbeitete Paket zu Erhalt und Modernisierung des Schienennetzes (20.044 n) sowie die Finanzhilfen an die ITU in Genf (20.037 n).

Bei der sogenannten BFI-Botschaft 2021-2024 (Förderung von Bildung, Forschung und Innovation; 20.028 s) beantragt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) dem Nationalrat und der federführenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N), sich beim Finanzvolumen den Beschlüssen des Ständerates anzuschliessen. Dieser hatte die Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite für die Bereiche Forschung und Innovation gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf um 188,2 Millionen Franken aufgestockt. In einer Konzeptabstimmung obsiegte der Beschluss des Ständerates gegenüber dem Antrag des Bundesrates dank dem Stichentscheid des Vizepräsidenten. Der Beschluss des Ständerates setzte sich auch gegenüber einem Antrag, welcher mit Ausnahme des ETH-Bereichs und der Berufsbildung auf ein reales Wachstum im Vergleich zum Jahr 2020 verzichten wollte, mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen durch. Zudem beantragt die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die vom Bundesrat vorgesehenen Kreditsperren aus diversen Bundesbeschlüssen zu streichen. Damit folgt die FK-N auch in diesem Punkt dem Ständeratsbeschluss.

Die FK-N beantragt ferner dem Nationalrat und der federführenden Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N), den Beschlüssen des Ständerats zur Armeebotschaft 2020 (20.031 s) zu folgen. Dieser hat in der Sommersession alle Anträge des Bundesrates unterstützt. Die FK-N lehnte zwei Kürzungsanträge zum Zahlungsrahmen der Armee 2021-2024 ab. Eine Kürzung um 0,7 Milliarden Franken verwarf die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine Kürzung um 2,1 Milliarden Franken mit 15 zu 8 Stimmen. Mit je 15 zu 8 Stimmen abgelehnt wurden zwei Kürzungsanträge zum Rüstungsprogramm 2020 von 5 Millionen (Ersatz für das Führungssystem Florako), respektive 88 Millionen Franken (Verlängerung der Nutzungsdauer der Schützenpanzer 2000). Bei der Beschaffung von Armeematerial wurden Kürzungsanträge zu drei Positionen in der Höhe von insgesamt 83 Millionen Franken allesamt mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt wurde ein Kürzungsantrag um 26 Millionen Franken zu den Immobilien des VBS.  

Zudem beantragt die FK-N dem Nationalrat einstimmig, den Anträgen des Bundesrats auf einen Zahlungsrahmen vom 14,4 Milliarden Franken für Erhalt und Modernisierung des Schienennetzes und einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken zur Mitfinanzierung von Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021 bis 2024 zuzustimmen (20.044 n). Die federführende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Vorlage bereits am 29. Juni 2020 vorberaten (vgl. Medienmitteilung der KVF-N vom 1. Juli 2020).

Auch das Darlehen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf (20.037 n) findet in der FK-N Unterstützung. Einstimmig beantragt sie dem Nationalrat und der federführenden Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Eintreten auf die Vorlage und Genehmigung des vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredits in der Höhe von 95,6 Millionen Franken. Die für die Geschäfte des EDA zuständige Subkommission der FK-N führte im Februar 2020 einen Abklärungsbesuch vor Ort durch. Sie kam zum Schluss, dass die Bauvorhaben sachlich notwendig und zweckmässig seien und das Projekt gut aufgegleist sei.

Des Weiteren unterstützt die FK-N die vom Bundesrat beantragten Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank (20.024 s). Sie anerkennt die entwicklungspolitische und aussenwirtschaftliche Bedeutung der multilateralen Finanzierungsinstitutionen. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die FK-N dem Nationalrat und der federführenden APK-N auf die Vorlage einzutreten. Eine Minderheit der Kommission verlangt, dass die Kapitalerhöhungen im Rahmenkredit Entwicklungszusammenarbeit kompensiert werden.

Zu einer längeren Diskussion führte das Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038 s), zu welchem sich die FK-N im Rahmen eines Mitberichts an die federführende KVF-N äussert. In der Sommersession hatte der Ständerat die indirekte Presseförderung aufgestockt. Mit je 18 zu 7 Stimmen lehnt es die Kommission ab, die Subventionen auf den vom Bundesrat beantragten Mittelumfang respektive auf den Mittelumfang gemäss geltendem Recht zu beschränken. Die FK-N beantragt an einzelnen Stellen Ergänzungen gegenüber dem Beschluss des Ständerates. So verlangt sie insbesondere mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass Tageszeitungen mit einer Auflage von weniger als 40 000 Exemplaren von Erhöhungen des zwischen Post und Medien ausgehandelten Zustelltarifs ausgeschlossen werden sollen.

Schliesslich äussert sich die FK-N in einem Mitbericht an die Legislaturplanungskommission des Nationalrates (LPK-N) zur Legislaturplanung 2019-2023 (19.078 s). Sie beantragt der LPK-N, neue Massnahmen zu Erreichung der Ziele vorzusehen. Die meisten Anträge beziehen sich auf den Finanzhaushalt. Aufgenommen werden soll zum Beispiel, dass die Schweiz für ausgeglichene und stabile Bundesfinanzen sorgt. Der Antrag dazu wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Zu verschiedenen Ziffern soll der Begriff der nachhaltigen Entwicklung explizit aufgeführt werden. So soll im Einleitungssatz des zweiten Abschnittes ergänzt werden, dass die Schweiz auch die Chancen der nachhaltigen Entwicklung nutzt.

Finanzoberaufsicht

In einer gemeinsamen Sitzung mit der ständerätlichen Finanzkommission berichteten die Subkommissionen 2 (EDA/WBF), 3 (EDI/UVEK) und 4 (EJPD/VBS) über ihre Sitzungen zu den verselbstständigten Einheiten des Bundes. Diese erfüllen öffentliche Aufgaben und gehören vollständig oder mehrheitlich dem Bund. Die verselbstständigten Einheiten sind aber nicht Teil der zentralen Bundesverwaltung und die Bundesversammlung bewilligt nicht deren Budget. Teilweise fanden die Sitzungen der Subkommissionen der FK mit den zuständigen Subkommissionen der GPK statt. Die Finanzkommissionen stellen fest, dass das System der verselbstständigten Einheiten grundsätzlich funktioniert. Zu Diskussionen Anlass gaben die Berichterstattungen über die Post und die RUAG. Bei diesen Einheiten stellen sich Fragen in Bezug auf das Geschäftsmodell. Bei der Post möchte der Bundesrat das Hypothekar- und Kreditverbot aufheben. Er eröffnete deshalb am 5. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Änderung des Postorganisationsgesetzes. Die RUAG soll aufgespalten werden und steht in einem komplexen Umbauprozess. Die zuständigen Subkommissionen werden die Entwicklung verfolgen.

 

Die Finanzkommission des Nationalrats tagte im Anschluss an das Finanzpolitische Seminar der beiden Finanzkommissionen (vgl. Medienmitteilung der FK vom 30. Juni 2020) unter der Leitung ihres Vizepräsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP/LU), am 30. Juni 2020 in Zug und am 1. Juli 2020 in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer sowie Vertretende aus dem EFD, EDA, VBS, WBF und UVEK.