Kern der Vorlage ist die geplante Senkung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) in den Jahren 2025 bis 2029 um insgesamt 1,25 Milliarden Franken. Zu dieser Kürzung hatte die FK‑N an ihrer Sitzung vom 21. und 22. März 2024 die Kantone, die Sozialpartner und einen Wirtschaftsverband angehört. Zur Detailberatung lag der Kommission ein Mitbericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vor, welche den Antrag des Bundesrates mehrheitlich unterstützt.
Die Mehrheit der FK-N ist der Auffassung, dass die geplante Kürzung einen wesentlichen Beitrag leistet, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu bereinigen. Diese könne ohne Auswirkungen auf die Leistungen der ALV umgesetzt werden und sei angesichts der hohen ausserordentlichen Beiträge des Bundes an die ALV im Rahmen der Covid-Pandemie vertretbar. Eine Minderheit findet diese Kürzung nicht nachhaltig. Längerfristig führe sie zu einer Schwächung der ALV. Einen Antrag, welcher eine temporäre Wiedereinführung des Solidaritätsprozentes zur Kompensation der Ausfälle für die ALV verlangte, lehnte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Für die Mehrheit der Kommission steht die Umsetzung der geplanten Entlastungsmassnahmen im Voranschlag 2025 an erster Stelle. Von der Einführung zusätzlicher, politisch umstrittener Elemente sei dringend abzusehen.
In der Gesamtabstimmung hat die FK-N den Entwurf mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Das Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 sei aus Sicht der Mehrheit der Kommission notwendig, um die Schuldenbremse kurzfristig einzuhalten. Um den Haushalt längerfristig zu stabilisieren, brauche es aber weitere Massnahmen zur Reduktion der stark gebundenen Ausgaben. Darum seien die Motionen 17.3259 und 22.4273 aufrechtzuerhalten und, anders als vom Bundesrat beantragt, nicht abzuschreiben.
Nachtrag I zum Voranschlag 2024 (24.007 ns)
Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die FK-N ihrem Rat, den Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2024 anzunehmen. Nach ausführlichen Diskussionen inklusive Vorberatung der Kredite in ihren Subkommissionen beschloss die FK-N, im Zusammenhang mit der Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2025 der Frauen in der Schweiz folgende Änderungen an der Vorlage des Bundesrates zu beantragen:
- Aufstockung des Verpflichtungskredits für Sportfördermassnahmen des Schweizerischen Fussballverbands (Resultat: 17 zu 8 Stimmen)
- Verabschiedung eines Nachtragskredits für 2024 von 1 Million Franken und eines Verpflichtungskredits von 5 Millionen Franken für Schweiz Tourismus (Resultat: 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung)
- Verabschiedung eines Nachtragskredits für 2024 von 1 Million Franken und eines Verpflichtungskredits von 5 Millionen Franken beim Bundesamt für Verkehr für ein ÖV-Kombiticket (Resultat: 13 zu 12 Stimmen)
Damit beantragt die FK-N die Umsetzung der im Ständerat angenommenen Motion 24.3011 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates. Eine Minderheit der FK-N beantragt, die zusätzlichen Mittel für Schweiz Tourismus abzulehnen. Eine andere Minderheit beantragt, die zusätzlichen Mittel für Schweiz Tourismus und für das Kombiticket (Tariferleichterung ÖV) bei den Krediten zugunsten der Standortförderung und des Regionalen Personenverkehrs zu kompensieren.
Bei den übrigen Nachtragskrediten folgt die FK-N dem Antrag des Bundesrates. Es liegen Minderheitsanträge auf Ablehnung folgender Nachträge vor:
- Erhöhung des Eigenaufwands des Staatssekretariats für Migration für zusätzliche Personalausgaben in der Höhe von 16,1 Millionen Franken (Resultat: 17 zu 8 Stimmen)
- Erhöhung der Betriebsausgaben bei den Bundesasylzentren in der Höhe von 239 Millionen Franken (eine Kürzung um 71,7 Millionen Franken wurde mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt und die Streichung des Kredits mit 17 zu 8 Stimmen)
- Aufstockung des Verpflichtungskredits «Entwicklungszusammenarbeit Ost 2021–2024» in der Höhe von 110 Millionen Franken (Resultat: 17 zu 8 Stimmen)
Der Nachtrag I zum Voranschlag 2024 ist in der Sommersession zuerst im Nationalrat und anschliessend im Ständerat traktandiert.
Staatsrechnung 2023 (24.003 ns)
Das negative Ergebnis der Staatsrechnung 2023 hatte die FK-N bereits im Februar 2024 zur Kenntnis genommen. Zum zweiten Mal in Folge und zum dritten Mal seit 2005 weist der Bund im ordentlichen Haushalt ein strukturelles Defizit auf. Das Finanzierungsdefizit des Bundes im Jahr 2023 beläuft sich insgesamt auf 1,4 Milliarden Franken. Dieses ist insbesondere auf die ausgebliebene Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und die ausserordentlichen Massnahmen zugunsten von Schutzsuchenden aus der Ukraine zurückzuführen.
Nun hat die Kommission die Detailberatung vorgenommen. Sie liess sich dabei von ihren Subkommissionen über ihre Erkenntnisse orientieren, welche sie im April 2024 anlässlich der Detailanalyse der Rechnungen der Bundesstellen gewonnen haben.
Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die FK-N ihrem Rat die Genehmigung der Staatsrechnung 2023. Die Sonderrechnungen NAF und BIF werden einstimmig zur Annahme beantragt. Damit folgt die Finanzkommission einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), welche sich in ihrer Funktion als Revisionsstelle für eine Genehmigung der Bundesrechnungen, der Kreditüberschreitung im Umfang von 2,3 Milliarden Franken und der Bildung neuer Reserven in Höhe von 174 Millionen Franken ausgesprochen hatte.
Bankenstabilität: Bericht des Bundesrates
Am 10. April 2024 hat der Bundesrat seinen Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet. In seiner Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken geht der Bundesrat insbesondere auf die Krise der Credit Suisse ein. Dabei nimmt er auch zahlreiche Fragestellungen und Anliegen aus parlamentarischen Vorstössen auf, welche von den eidgenössischen Räten anlässlich der ausserordentlichen Session von April 2023 angenommen wurden (u.a. die Mantelpostulate 23.3441 und 23.3442 der Finanzkommissionen). Die FK-N diskutierte mit der Vorsteherin des EFD intensiv die Erkenntnisse des Bundesrates, die vorgesehenen Massnahmen und das weitere Vorgehen. Sie wird sich mit dem Thema wieder befassen, wenn die Parlamentarische Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» ihre Arbeiten abgeschlossen hat.
Mitbericht zur BFI-Botschaft
Die FK-N hat sich im Mitberichtsverfahren mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft, 24.031 n) befasst. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die FK-N der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) und dem Nationalrat eine Erhöhung gegenüber der bundesrätlichen Vorlage: Die Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Berufsbildung, des ETH-Bereichs, der kantonalen Hochschulen und der Institutionen der Forschungsförderung sollen um insgesamt 145,7 Millionen Franken aufgestockt werden. Mit diesem Konzeptantrag soll eine nominale durchschnittliche Wachstumsrate von 1,7 Prozent erreicht werden, statt der vom Bundesrat vorgesehenen 1,6 Prozent. Vor dem Hintergrund des strukturellen Defizits im Bundesfinanzhaushalt erachtet es eine Kommissionsminderheit als nicht angebracht, die Mittel für den BFI-Bereich aufzustocken.
Mit 17 zu 8 Stimmen lehnt die FK-N einen Antrag ab, welcher ein nominelles Wachstum der Mittel im BFI-Bereich von 2,0 Prozent pro Jahr und somit eine Erhöhung der Zahlungsrahmen in diversen Bereichen um insgesamt 436,8 Millionen Franken forderte. Des Weiteren lehnte die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kürzung der Mittel für den ETH-Bereich um 50 Millionen ab.
Schliesslich hat die Kommission über die finanzpolitische Bedeutung der Höhe der Studiengebühren im ETH-Bereich diskutiert. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die FK-N der WBK-N, höhere Studiengebühren für Bildungsausländer im ETH-Gesetz festzulegen. In den Augen der Kommissionsmehrheit bietet eine Erhöhung der Studiengebühren eine Gelegenheit, Mehreinnahmen zu generieren. Eine Minderheit der Kommission sieht die hohe Standortattraktivität der Schweiz für ausländische Studierende, welche dem inländischen Fachkräftemangel entgegenwirken, bei einer Erhöhung der Studiengebühren gefährdet.
Wiederaufbau der Ukraine und Nachrüstung der Armee: Antrag auf Kommissionsmotion
Der im März in der FK-N eingereichte Antrag für eine gleichlautende Kommissionsmotion wie die Motion 24.3467 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates wurde zurückgezogen. Dies unter der Begründung, dass sich die SiK-S dem Motionsanliegen angenommen hat. Der Ständerat wird in der Sommersession über die Schaffung des Fonds zur Finanzierung der Armee und die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine beraten.
Für weiterführende Informationen verweist die Kommission auf den Point de Presse, welcher am 7. Mai 2024 um 12.15 Uhr im Parlamentsgebäude stattgefunden hat.
Weitere Geschäfte
Im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht über die Bundesinformatik haben die Subkommissionen der FK-N der Plenarkommission über ihre Erkenntnisse zur Steuerung und Aufsicht der Informatik der Departemente Bericht erstattet. Gegenstand der Berichterstattungen war erneut das Informatikprogramm «SUPERB», das von der zuständigen Subkommission eng begleitet wird. In Bezug auf die Aufsicht des Parlaments im Bereich der Bundesinformatik erkennt die Kommission Handlungsbedarf.
Ferner befasste sich die Kommission mit den vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ausgerichteten Subventionen mit einem Gesamtvolumen von 85 Millionen Franken, welche im Rahmen der Staatsrechnung 2023 überprüft wurden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts den Auftrag hat, im Hinblick auf eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung dem Bundesrat Vorschläge zu unterbreiten. Die FK-N wird sich mit der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung wieder befassen, wenn die Expertengruppe ihre Arbeiten abgeschlossen hat.
Schliesslich hat die Kommission den Jahresbericht 2023 der EFK, der am 21. Mai 2024 auf der Homepage der EFK publiziert wird, mit dessen Direktor beraten. Die Kommission würdigt die gute Arbeit der EFK und dankt allen Mitarbeitenden der EFK für ihren Einsatz im Sinne des Gemeinwohls.
Die Kommission hat am 6. und 7. Mai 2024 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der Direktor der EFK sowie Vertreterinnen und Vertreter aller Departemente.