Die Kompensation für die Frauen der Übergangsgeneration soll die Höhe der Ergänzungsleistungen nicht beinträchtigen. Dies beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates im Rahmen der Vorlage zur Stabilisierung der AHV, die damit bereit ist für die Beratung in der Sommersession.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Entwurf 1: AHV 21) und einstimmig (Entwurf 2: Zusatzfinanzierung) nahm die Kommission die Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) in der Gesamtabstimmung an. Nachdem sie die Vorlage an ihrer letzten Sitzung durchberaten hatte (vgl. Medienmitteilung vom 30. April 2021), nahm die Kommission einerseits die Berechnungen zu den finanziellen Konsequenzen ihrer Anträge an den Rat zur Kenntnis. Andererseits vertiefte sie nochmals die Frage, wie sich die von ihr beschlossenen Ausgleichsmassnahmen für die ersten von der Erhöhung des Rentenalters betroffenen Frauen auf einen allfälligen Bezug von Ergänzungsleistungen auswirken würden. Die Kommission kam zum Schluss, dass es nicht zielführend wäre, wenn die geplanten Rentenverbesserungen in der AHV, insbesondere für Frauen mit tiefen Einkommen, zu Einbussen bei den Ergänzungsleistungen führen würden. Einstimmig beantragt sie deshalb, im Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) eine Bestimmung vorzusehen, wonach die Rentenverbesserungen für Frauen der Übergangsgeneration (Art. 34bis AHVG) nicht an die Einnahmen im Zusammenhang mit der Berechnung von Ergänzungsleistungen angerechnet werden sollen. Dieser Grundsatz gilt für alle im Plenum zur Diskussion stehenden Kompensationsmodelle für Frauen der Übergangsgeneration.

Zudem diskutierte die Kommission allfällige Schwelleneffekte ihres Ausgleichsmodells für die Frauen der Übergangsgeneration. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, dass die Altersrente für jedes Einkommen mindestens gleich hoch sein soll, wie diejenige für ein tieferes Einkommen nach der Rentenverbesserung.

Die Kommission tagte am 6. Mai 2021 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (Die Mitte, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.