Seit 2012 arbeitet die Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative 09.503 an einer Vorlage zur Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe (zur Entstehungsgeschichte der Vorlage, siehe Pressemitteilungen vom 25. Februar 2014,
20. April 2016,
22. Juni 2016 und
20. August 2019). An ihrer heutigen Sitzung hat sie die Beratungen in diesem Dossier nun fortgesetzt. Sie hat zunächst Kenntnis genommen von einem Bericht des Finanzdepartements, der insbesondere Auskunft darüber gibt, wie sich die Abschaffung der verschiedenen Stempelabgaben und die anderen laufenden und geplanten Steuerprojekte finanziell auswirken. Anschliessend hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen einen Antrag abgelehnt, wonach die Kommissionsarbeiten so lange ausgesetzt werden sollten, bis das Parlament über die Ehe- und Familienbesteuerungsreform (18.034) befunden hat. Ausserdem hat sie sich mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen einen Antrag ausgesprochen, der verlangte, die Kommissionsarbeiten definitiv zu beenden, und hat beschlossen, den ihr vorgelegten Gesetzestext zu beraten.
Da die Kommission die Umsatz- und die Versicherungsabgabe in zwei Etappen abschaffen möchte, hat sie zwei Vorentwürfe erarbeitet – einen für jede Etappe. Der erste Entwurf sieht die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften (Steuerausfälle von 190 Millionen Franken) und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (Steuerausfälle von 5 Millionen Franken) sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen (Steuerausfälle von 24 Millionen Franken) vor. Mit dem zweiten Entwurf sollen die Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften (Steuerausfälle von 1,043 Milliarden Franken) sowie die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen (Steuerausfälle von 690 Millionen Franken) aufgehoben werden. Es obliegt dem Bundesrat, zu entscheiden, wann diese beiden Gesetzesentwürfe in Kraft treten.
In der Gesamtabstimmung sind die beiden Vorentwürfe mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen worden. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sind diese Vorentwürfe notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu gewährleisten. Ausserdem verzerren die Stempelabgaben in ihren Augen die Allokation der Ressourcen. Die Mehrheit ist überzeugt, dass die Abschaffung der Stempelabgaben zu einem stärkeren Wachstum führen und die Steuerausfälle dadurch letztlich kompensiert werden. Die Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorentwürfe einzutreten, da diese massive finanzielle Einbussen nach sich ziehen (insgesamt 1,952 Milliarden Franken), während der Schweiz aufgrund der von der OECD angestrebten Neuordnung der Besteuerung multinationaler Unternehmen massive Mindereinnahmen (bis zu 5 Milliarden Franken) drohen. Die Minderheit sieht ausserdem keine wirtschaftliche Notwendigkeit für diese Steuererleichterung.
Die beiden Vorentwürfemüssen nun in die Vernehmlassung geschickt werden. Diese wird vor den Weihnachtsferien oder spätestens Anfang Januar 2020 eröffnet.
2. «Stop der Hochpreisinsel»: Kommission kommt dem Initiativkomitee entgegen
Die Kommission hat die Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative 19.037 («Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise») fortgesetzt. Im Oktober hatte die WAK-N beantragt, dass sich die Regelung für relativ marktmächtige Unternehmen nicht von jener für marktbeherrschende Unternehmen unterscheiden soll (Art. 7 Abs. 1 Kartellgesetz [KG]). Ergänzend dazu hat sie sich nun mit 13 zu 12 Stimmen dafür ausgesprochen, dass die Sanktionen in Artikel 49a Absatz 1 KG für relativ marktmächtige Unternehmen nicht gelten sollen und somit nur für marktbeherrschende Unternehmen zur Anwendung kommen. Darüber hinaus hat die WAK-N mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Liste der Regelbeispiele der wichtigen Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 7 Abs. 2 Bst. g KG) zu ergänzen. Gemäss dieser Ergänzung ist die Einschränkung der Möglichkeit für Nachfrager, Waren oder Dienstleitungen, die in der Schweiz und im Ausland angeboten werden, im Ausland zu den dortigen Marktpreisen und branchenüblichen Bedingungen zu beziehen, unzulässig. Ausgenommen sind jedoch exportierte Waren, die ins Produktionsland reimportiert und dort ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft werden sollen (sog. «Reimportklausel»). Der geänderte Gegenvorschlag ist in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen worden. Mit ihren Ergänzungen des Gegenvorschlags kommt die Kommissionsmehrheit den Forderungen des Initiative in vielen Punkten entgegen. Die WAK-N beantragt deshalb mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen, sie abzulehnen. Die Volksinitiative und er indirekte Gegenvorschlag werden voraussichtlich in der Frühjahrsession 2020 im Nationalrat beraten.
3. Reform der Verrechnungssteuer
Die Kommission hat von den bisherigen Arbeiten ihrer Subkommission im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Aufhebung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren» (17.494) Kenntnis genommen. Die Subkommission hatte im Frühjahr 2019 Eckwerte für eine Reform der Verrechnungssteuer definiert (vgl.
Medienmitteilung vom 11. Juni 2019), auf deren Basis der Bundesrat am 26. Juni 2019 seine eigenen Eckwerte für dieses Reformvorhaben präsentierte, die er am 27. September 2019 durch weitere Punkte ergänzte (vgl. entsprechende Medienmitteilungen des Bundesrats vom
26.06. und vom
27.09.). Die Mehrheit der WAK-N unterstützt die von ihrer Subkommission ausgearbeiteten Eckwerte ebenso wie die vom Bundesrat vorgenommenen Ergänzungen. Sie beschloss mit 18 zu 5 Stimmen, den Bundesrat zu bitten, zusätzlich zwei weitere Punkte in seine Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen: 1. Für inländische natürliche Personen soll ein freiwilliges Meldeverfahren anstelle der Ablieferung der Verrechnungssteuer bei Dividenden vorgesehen werden, sofern sie eine Beteiligung von mindestens 10 % halten. 2. Dividendenausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sollen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Die Kommission begrüsst es, dass die Arbeiten des Bundesrats an der Reform der Verrechnungssteuer Gestalt angenommen haben und hofft, dass dieser im 1. Quartal 2020 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren kann, damit dieses für den Standort Schweiz wichtige Vorhaben umgesetzt werden kann.
4. Unternehmensbesteuerung: Umsetzung der Rechtsformneutralität ist zu komplex
Die WAK-N hat die parlamentarische Initiative 18.482 vorgeprüft, welche verlangt, dass der Grundsatz der Rechtsformneutralität in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung im Gesetz verankert wird. Abhängig davon, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft handelt, kann die Besteuerung je nach Kanton und Unternehmensgrösse heute sehr unterschiedlich ausfallen. Das Initiativanliegen ist in der Kommission im Prinzip zwar nicht bestritten, doch erachtet die Kommissionsmehrheit dessen Umsetzung als viel zu komplex. In ihren Augen ergeben sich diese Unterschiede aus dem Föderalismus, den es zu wahren gilt. Die Kommission beantragt daher mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
5. Kommission hält nicht an der Anpassung der Vorschriften für Allgemeinverbindlicherklärung fest
Im April 2018 (vgl.
Medienmitteilung vom 25. April 2018) hatte die Kommission den drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen 17.406, 17.407 und 17.408 der Nationalräte Olivier Feller, Jean-Paul Gschwind und Marco Chiesa, die eine Anpassung der für eine Allgemeinverbindlicherklärung erforderlichen Quoren verlangen, Folge gegeben. Nachdem jedoch die ständerätliche Schwesterkommission diesem Entscheid nicht zugestimmt hatte (vgl.
Medienmitteilung vom 10. April 2019), hat sich die WAK-N nun erneut mit der Frage befasst. Sie beantragt ihrem Rat bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, den Initiativen keine Folge zu geben. Eine Minderheit hält daran fest, dass die Quoren in Anbetracht der veränderten Arbeitswelt zu überprüfen und anzupassen seien und beantragt deshalb, den Initiativen Folge zu geben.
6. Weitere Beschlüsse
Mit 18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die WAK-N, die Motion ihrer Schwesterkommission «Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch» (19.3952) anzunehmen. Aus Sicht der Kommission greift die Motion wichtige Punkte zur Stärkung der Position der Milchproduzenten auf. Mehr Planungssicherheit für die Bauern und bessere Preise sind angesichts der schwierigen Lage auf dem Milchmarkt zu unterstützen.
Die Kommission hat sich vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SFI) über die jüngsten Entwicklungen im Bereich internationaler Steuerfragen orientieren lassen. Diskutiert wurde vor allem das Projekt «Digitalisierte Wirtschaft» der OECD, das für die Schweiz Steuerausfälle in Höhe von bis zu 5 Milliarden Franken nach sich ziehen könnte. In diesem Zusammenhang hat die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Antrag zugestimmt, wonach das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt werden soll, in einem Bericht mögliche Ansätze für steuerliche Massnahmen zu präsentieren, mit welchen der Schweizer Wirtschaftsstandort die eingebüsste internationale Attraktivität kompensieren kann.
Die Kommission hat am 04./05. November 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Ueli Maurer und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.