ETH-Gesetz
Die Kommission hat die Arbeiten zur Änderung des ETH-Gesetzes (19.065) wiederaufgenommen. Nachdem sie an ihrer letzten Sitzung Verantwortliche der Institutionen des ETH-Bereichs zum Prinzip der doppelten Autonomie angehört hat (siehe
Medienmitteilung der WBK-N vom 14. Februar), ist sie nun einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates eingetreten. Sie wird die Detailberatung an der kommenden Sitzung führen mit dem Ziel, das Geschäft in der Sommersession im Nationalrat zu beraten.
Weiteres Vorgehen zu den Beschlüssen der WBK-N vom 15. April 2020
Die Kommission nahm im Austausch mit dem Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, und mit dem Chef des Innendepartements, Bundesrat Alain Berset, die Antworten auf ihr Schreiben an den Bundesrat zu den Bereichen Kultur, Bildung, Sport, Häusliche Gewalt, und Kinderbetreuung vom 15. April 2020 zur Kenntnis (siehe
Medienmitteilung der WBK-N vom 15. April 2020).
Dabei wurde vor allem der Aspekt der Durchführung der Maturitätsprüfungen vertieft. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass Rechtsgleichheit sowie Chancengerechtigkeit im nationalen Bildungswesen während der ausserordentlichen Lage und darüber hinaus garantiert werden können. Sie hat daher mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, eine Motion (20.3150) einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, zusammen mit den Kantonen ein national koordiniertes Vorgehen bei der Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Volksschulen sowie eine einheitliche Regelung betreffend Durchführung der Abschlussprüfungen an den Maturitätsschulen zu gewährleisten. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie gibt zu bedenken, dass zwar Einheitlichkeit erwünscht ist, eine nationale verbindliche Regelung jedoch zu stark in die Hoheit der Kantone im Bildungsbereich eingreift. Die Kommission lobte ausserdem die bisherigen Anstrengungen des Bundesrates, Lösungen im Bereich der Berufsbildung zu finden.
Forschung an den beiden ETHs
Die Kommission nahm im Austausch mit Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rates, zur Kenntnis, dass die beiden ETHs Szenarien erarbeitet und kommuniziert haben, wie sie die Wiederaufnahme des Betriebs und besonders die Wiederöffnung der Labore anzugehen gedenken.
Die Kommission hatte sich an ihrer letzten Sitzung besorgt gezeigt über die Schliessung der Forschungslabore, die nicht die Forschung zu COVID-19 betreffen. Sie bat daraufhin den ETH-Rat mittels eines Schreibens, diejenigen Forschungslabore schnellstmöglich den wissenschaftlichen Betrieb wieder aufnehmen zu lassen, die sich an die Hygienevorschriften und Distanzregeln des Bundesrates halten können. In einigen Forschungsgebieten ist dies nach Ansicht der Kommission möglich und wichtig für den Forschungsplatz der Schweiz.
Die Kommission hat am 27. April 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) und teilweise im Beisein von Vizepräsident des Bundesrates Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, und von Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des EDI, in Bern getagt.