Die Pandemie hat die Gewohnheiten des Bundesparlaments grundlegend geändert. Seit Beginn der Krise wurden verschiedene Lösungen entwickelt, damit die Parlamentarierinnen und Parlamentarier trotz der aktuellen gesundheitlichen Lage weiter tagen können. Nach Bernexpo und der Montage von Plexiglas-Trennwänden wird derzeit über Online-Abstimmungen diskutiert.  

«Wir prüfen derzeit ein Modell, mit welchem mehrere Ratsmitglieder, die sich in Quarantäne befinden oder krank sind, uneingeschränkt an den Abstimmungen teilnehmen könnten.» So Andreas Wortmann, Leiter des Bereichs Infrastruktur der Parlamentsdienste. Sein Team bereitet sich auf die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.483 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vor. Diese Initiative verlangt, dass die Nationalratsmitglieder, die wegen Covid-19 abwesend sind, virtuell abstimmen können. Am 1. Dezember 2020 hat die SPK-N dazu einen

Entwurf zu einer Änderung des Parlamentsgesetzes verabschiedet. Diese Änderung könnte schon in der letzten Woche der Wintersession in Kraft treten (siehe Medienmitteilung).

Update

Am 10. Dezember 2020 nimmt der Nationalrat mit 125 zu 65 Stimmen bei 4 Enthaltungen den Entwurf der SPK-N an. Der Ständerat akzeptiert ihn mit 25 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Gesetzesänderung tritt bereits am 14. Dezember, zu Beginn der dritten Sessionswoche, in Kraft. Die Waadtländer Nationalrätin Sophie Michaud Gigon ist die erste Parlamentarierin in der Geschichte der Schweiz, die gleichentags von zuhause abstimmt. Sie musste sich wegen der Covid-19-Pandemie in eine präventive Quarantäne begeben.

Nachhaltige Lösungen

Seit Beginn der Krise hatte Andreas Wortmann verschiedene Herausforderungen zu bewältigen, damit der Parlamentsbetrieb unter Einhaltung der Gesundheitsvorgaben aufrechterhalten werden konnte. Zunächst galt es, den Umzug in die Bernxpo für die ausserordentliche Session im Mai und die Sommersession zu meistern (siehe auch: La longue course du Parlement vers sa digitalisation).

Andreas Wortmann erklärt in den leeren Hallen von Bernexpo, was für die ausserordentliche Session vorbereitet werden muss

So konnten die Abstandsregeln eingehalten werden, doch war diese Lösung sehr kostspielig.
In der Folge wurden mehrere Optionen geprüft, damit die Herbstsession im Parlamentsgebäude stattfinden konnte. Eine dieser Optionen sah vor, die Ratsmitglieder in den Ratssälen, auf den Besuchertribünen und in den Sitzungszimmern zu verteilen, um die nötige physische Distanz zu gewährleisten: «Wir hätten die gleiche Abstimmungsanlage gemietet wie in der Bernexpo. Unser Vorschlag war, eine Schnittstelle zu schaffen, mit welcher die Abstimmungsresultate direkt ins Informatiksystem hätten integriert werden können. In der Bernexpo wurden sie in einer Excel-Datei abgespeichert und nach der Session in unser Informatiksystem übertragen. Das war nicht ideal.»

Die Verwaltungsdelegation, die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung, wollte jedoch lieber Plexiglas-Trennwände montieren lassen (siehe Medienmitteilung). Obwohl heute viel über die Gefahr von Aerosolen gesprochen wird, gibt sich Andreas Wortmann gelassen: «Das BBL hat berechnet, dass die Luft in den beiden Ratssälen ein- bis zweimal pro Stunde vollständig ausgewechselt wird; auf den Tribünen des Nationalrates sind es bis zu 8,5-mal, auf jenen des Ständerates bis zu 15-mal pro Stunde.» Da die Luftzirkulation von unten nach oben erfolgt, scheint das Risiko, dass sich Ratsmitglieder über Aerosole infizieren, in über 10 Meter hohen Räumen äusserst gering.

Der Ständeratssaal ist mit Plexiglas-Scheiben ausgerüstet

Online tagen

Mit der Initiative der SPK-N rückt eine allfällige Einführung eines Online-Abstimmungssystems wieder in den Vordergrund, allerdings nur für Nationalratsmitglieder, die aufgrund von Covid-19 abwesend sind. «Die Krankheit oder die Quarantäne muss bis am Vortag dem Ratssekretär oder der Ratssekretärin mitgeteilt werden. Dieser bzw. diese erfasst die Abwesenheit im System. Das betroffene Ratsmitglied authentifiziert sich auf Parlnet, einer Plattform für die Parlamentstätigkeit. Dann verbindet es sich über eine eigens für die Online-Abstimmung geschaffene Webseite. Wenn es ans Abstimmen geht, erscheint auf dieser Seite ein Link mit den Abstimmungsoptionen. Wie das Ratsmitglied abgestimmt hat, ist unmittelbar danach ersichtlich – so wie wenn es sich im Rat befinden würde», erklärt Andreas Wortmann. Gemäss Initiative soll diese Lösung für längstens ein Jahr vorgesehen werden.

Eine andere Lösung wären Skype-Meetings gewesen, bei denen die Abwesenden per Wortmeldung abstimmen. Dieses Vorgehen würde im Rat im Falle vieler Abwesender jedoch zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Wie steht es mit dem virtuellen Parlament? «Ein vollständig virtuelles Parlament auf die Beine zu stellen, erfordert mehr Zeit. Man muss sich nicht nur über die Organisation der Debatten oder die Wahlen Gedanken machen, sondern auch über alles, was mit den Absprachen zwischen Ratsmitgliedern zu tun hat. Und natürlich über das Back-up-System für den Fall einer Panne der Server oder der Swisscom-Verbindung.» Eine Arbeitsgruppe erstellt derzeit den Anforderungskatalog für ein virtuelles Parlament. Danach ist zu ermitteln, welches bereits bestehende oder noch zu entwickelnde System diese Anforderungen erfüllen kann. Letzten Endes wird die allfällige Umsetzung dieser Option aber ein politischer Entscheid sein.

Was das Gesetz vorsieht

Die Bundesverfassung (BV) legt fest, dass die Räte sich regelmässig zu Sessionen versammeln […] (Art. 151, Abs.1). Und die Räte gültig verhandeln können, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist (Art. 159 Abs. 1). Dem Parlamentsgesetz zufolge versammelt sich die Bundesversammlung in Bern (Art. 32 Abs. 1). Sie kann mit einfachem Bundesbeschluss beschliessen, ausnahmsweise an einem anderen Ort zu tagen (Abs. 2). Die Bestimmungen gründen auf dem Prinzip, dass die Ratsmitglieder für ihre Sitzungen physisch anwesend sind.

Damit die virtuelle Stimmabgabe befristet eingeführt werden kann, müsste das Parlament ein von der Verfassung abweichendes dringliches Bundesgesetz erlassen: Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz, das keine Verfassungsgrundlage hat, tritt ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird. Es ist zu befristen (Art. 165 Abs. 3 BV). 

Was die Ratsmitglieder vorschlagen

Seit Beginn der Coronakrise setzt sich das Parlament dafür ein, seinen reibungslosen Betrieb sicherzustellen. Nicht weniger als sechs Initiativen bzw. Vorstösse befassen sich mit diesem Thema: 

20.3098: Interpellation Doris Fiala: E-Parlament als eine mögliche Antwort auf Notsituationen wie infolge des Coronavirus

20.423: pa. Iv. Thomas Brunner: Situationsgerechte Flexibilisierungsmöglichkeiten für den Parlamentsbetrieb bei aussergewöhnlichen Umständen

20.425: pa. Iv. Katja Christ: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Parlamentsbetrieb respektive die digitale Teilnahme am physischen Betrieb

20.437: pa. Iv. SPK-N: Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern

20.3904: Motion Marianne Binder-Keller: Dringliche Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die virtuelle Teilnahme an Parlamentssitzungen

20.475: pa. Iv. SPK-N: Virtuelle Teilnahme an Abstimmungen von aufgrund von Covid-19 abwesenden Ratsmitgliedern

20.483: pa. Iv. SPK-N: Nationalratsmitglieder, die wegen der Covid-19-Krise verhindert sind. Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit 

In Bezug auf die virtuelle Sitzungsteilnahme der Ratsmitglieder dürfen neben den rechtlichen Herausforderungen auch die technischen Aspekte, Verfahrensfragen oder der Datenschutz nicht ausser Acht gelassen werden, schreibt das Büro des Nationalrates in seiner Antwort auf die Motion 20.3904 von Nationalrätin Binder-Keller. Das Büro erachtet es daher als zielführender, wenn das Anliegen der Motionärin von der SPK im Rahmen der Beratung der Geschäfte 20.423, 20.425 und 20.437 geprüft wird.
Am 22. Oktober reichte die SPK-N die Initiative 20.475 ein, welche verlangte, dass die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Mitglieder beider Räte virtuell abstimmen können. Die SPK-S stimmte der Initiative jedoch nicht zu. Mit der Initiative 20.483 schlägt die SPK-N nun als Alternative vor, dass neu nur noch abwesende Nationalratsmitglieder virtuell abstimmen können sollen.