Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates will klarere Vorgaben für die Massnahmen, welche die Kantone und Gemeinden zur Eindämmung der Zweitwohnungsbestände zu treffen haben. Sie hat einstimmig eine entsprechende Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angenommen.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Änderungen des Raumplanungsgesetzes (RPG; 07.062) anzunehmen, mit welchen die Kantone verpflichtet werden sollen, in ihren Richtplänen jene Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen zu treffen sind. Die Kommission will die Ziele dieser Massnahmen in den Richtplänen präzisiert haben. Ihrer Meinung nach geht es nicht alleine darum, die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, sondern auch darum, die Auslastung bestehender Zweitwohnungen zu verbessern sowie Hotellerie und preisgünstige Erstwohnungen zu fördern.

Des Weiteren beantragt die Kommission, im Gesetz mögliche Massnahmen aufzulisten, für deren Umsetzung in den betroffenen Gemeinden die Kantone zu sorgen haben. Dazu gehören die Festlegung von jährlichen Kontingenten oder Erstwohnanteilen, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben. Eine Kommissionsminderheit will die Kantone verpflichten, ein jährliches Kontingent für Zweitwohnungen festzulegen.

Ferner hat die Kommission beschlossen, die RPG-Revision als indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen » (08.073) gegenüberzustellen. Deshalb beantragt sie, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern.

 

01.083 Alpenkonvention. Durchführungsprotokolle

Mit 7 gegen 4 Stimmen beantragt die Kommission, am Beschluss des Ständerates von 2003 festzuhalten und auf die Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention einzutreten, dies im Gegensatz zum Nationalrat, der in der vergangenen Wintersession mit knappem Mehr nicht auf die Vorlage eingetreten war.

Die Kommission hält die Ratifizierung für ein wichtiges innen- und aussenpolitisches Signal. Von einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gerade in Bezug auf das Berggebiet, einen ökonomisch und ökologisch sensiblen Raum, könne auch die Schweiz profitieren, zumal Berichte gezeigt haben, dass die Grundsätze der Protokolle in unseren Gesetzen schon enthalten sind und die Ratifizierung der Protokolle keine Änderungen des Landesrechts bedingen würde.

Eine Minderheit stellt den Antrag, auf die Ratifizierung nicht einzutreten, da damit 60 Prozent des Schweizer Territoriums betroffen wäre und dieser Anteil im Vergleich zu allen anderen Ländern der Alpenkonvention in keinem Verhältnis stünde. Zudem würden die Vorgaben der Protokolle eine Bevormundung bedeuten und diejenigen in ihren Tätigkeiten hemmen, die im Berggebiet wirtschaftlich vorankommen wollen.

 

06.060 s Stauanlagen. Bundesgesetz

Die Kommission beantragt einstimmig, dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Stauanlagen (StAG) zuzustimmen. Die Vorlage wurde dem Parlament bereits 2006 im Zusammenhang mit dem Sicherheitskontrollgesetz (SKG) überwiesen. Da beide Räte beschlossen haben, auf das SKG nicht einzutreten, musste der Entwurf zum StAG angepasst werden. Das Gesetz regelt die Sicherheit von Stauanlagen und führt für Schäden, welche durch austretende Wassermassen entstehen, eine Kausalhaftung ein. Es löst das Wasserbaupolizeigesetz von 1877 ab.

 

09.3018 Mo. Nationalrat (UREK-NR). Verbot von ineffizienten Glühbirnen ab 2012

Die Kommission beantragt, diese Motion abzulehnen. Sie wurde im Nationalrat vor der Revision der Energieverordnung vom 24. Juni 2009 angenommen. Mit dieser am 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten Revision entsprechen die schweizerischen Vorschriften ab September denjenigen der EU. Nach Auffassung der Kommmission besteht kein Anlass, dass die Schweiz hier einen anderen Rhythmus als die Nachbarländer einschlägt.

 

08.3327 n Mo. Nationalrat (Fraktion S). Keine Agrotreibstoffe aus Nahrungsmitteln

Mit 4 zu 0 Stimmen und 3 Enthaltungen lehnte die Kommission die Motion "Keine Agrotreibstoffe aus Nahrungsmitteln" ab im Wissen, dass gegenwärtig gesetzgeberische Arbeiten zu Nachhaltigkeitskriterien von Agrotreibstoffen im Gang sind. Die aussenpolitischen Anliegen nahm die Kommission hingegen in einem Postulat auf (10.3349 Po. UREK-S. Biogene Treibstoffe: Internationale Anwendung von Nachhaltskriterien). Sie fordert den Bundesrat auf zu prüfen, wie er sich international für die Entwicklung und Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Treibstoffe und für entsprechende Standards verstärkt einsetzen kann. Er wird aufgefordert, im Rahmen des Geschäftsberichtes 2012 darüber zu informieren.

Weitere Beschlüsse

Angesichts der neulich gefassten Beschlüsse zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) (08.445) beantragt die Kommission, den Standesinitiativen 08.327 s BE. Einspeisevergütung für erneuerbare Energien (UREK) und 09.302 s FR. Energiegesetz keine Folge zu geben und die Motion 09.3329 n Nationalrat (Bäumle). Förderung erneuerbarer Energien. Mehr Wachstum für Gewerbe und Wirtschaft abzulehnen. Des Weiteren beantragt die Kommission, die Motion 09.3436 (NR von Siebenthal) Sicherstellung von positiven Umwelteffekten bei der Umsetzung der Konjunkturpakete abzulehnen.

Die Kommission hat am 26. und 27. April 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

 

Bern, 28. April 2010 Parlamentsdienste