​Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will, dass sich die Interessenvertreterinnen und -vertreter, welche ständigen Zugang in das Parlamentsgebäude wollen, akkreditieren müssen. Bisher erhielten Lobbyisten und Lobbyistinnen Zugang in das Parlamentsgebäude, wenn sie von einem Ratsmitglied einen entsprechenden Badge erhalten haben.

​Die Kommission spricht sich mit 16 zu 6 Stimmen für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Andrea Caroni (RL, AR) aus, welche die Interessenvertretung im Parlamentsgebäude neu regeln will (12.430 Klare Spielregeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus). Die heute durch die Ratsmitglieder abgegebenen Zutrittskarten für Lobbyisten sollen durch ein Akkreditierungssystem für Interessenvertreter abgelöst werden. Dabei sollen die Interessenvertreter Angaben über ihre Mandanten und Arbeitgeber machen sowie bestimmte Verhaltensregeln befolgen.

Die Kommission anerkennt den Lobbyismus als legitimes Element einer funktionierenden Demokratie. Allerdings sollte er in geregelten Bahnen stattfinden und transparenter werden. Das heutige System, wonach Interessenvertreter im Schlepptau von Ratsmitgliedern Zutritt in das Parlamentsgebäude erhalten, bringt nicht nur den Lobbyismus, sondern auch das Parlament und seine Mitglieder in ein schiefes Licht. Die Funktionen eines Ratsmitglieds und eines Lobbyisten werden dadurch vermischt. Die Kommission hält fest, dass die neue Regelung jedenfalls nicht zu einer Zunahme der Gesamtzahl der Lobbyisten führen darf. Damit die Kommission die neuen Regelungen für die Lobbytätigkeit ausarbeiten kann, braucht sie die Zustimmung der Kommission des Ständerates.

Die Kommissionsminderheit bezweifelt, ob es möglich ist, brauchbare Kriterien für die Zulassung von Lobbyisten zu finden. Die Schaffung einer neuen Kategorie von zutrittsberechtigten Personen bringe die Gefahr mit sich, dass die Zahl der Lobbyisten im Bundeshaus weiter zunimmt. Die heute geltende Regelung, welche auf der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitglieds für die Abgabe seiner zwei Gästekarten aufbaut, sei praktikabel und gewährleiste eine genügende Transparenz: Die Funktionen der Gäste müssen sowohl im Register als auch auf den Badges angegeben werden.

Mehr Transparenz auch bei der Offenlegung der Interessenbindungen von Ratsmitgliedern

Um erhöhte Transparenz geht es auch in der von Nationalrätin Isabelle Moret (RL, VD) eingereichten Initiative (12.423 Pa.Iv. Interessenbindungen. Unterscheidung zwischen bezahlten und ehrenamtlichen Tätigkeiten.) Die Kommission gibt der Initiative mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Sie erachtet es als sinnvolle Ergänzung der Angaben im Interessenregister der Parlamentsmitglieder, wenn diese angeben müssen, ob sie eine bestimmte Tätigkeit gegen Bezahlung oder ehrenamtlich ausüben. Die Kommissionsminderheit betrachtet demgegenüber diese Unterscheidung nicht als relevant.

Keine gesamtschweizerischen Transparenzregeln für die Mitglieder politischer Behörden

Mit seiner parlamentarischen Initiative fordert Nationalrat Stéphane Rossini (S, VS), dass für Mitglieder der Behörden auf allen staatlichen Ebenen der Schweiz die gleichen Regelungen betreffend Ausstand, Offenlegung von Interessen, Unvereinbarkeiten usw. vorgesehen werden (12.452 Pa.Iv. Bundesgesetz über die Unabhängigkeit der politischen Behörden). Die Kommission spricht sich mit 18 zu 6 Stimmen gegen die Initiative aus. Die von Artikel 47 der Bundesverfassung vorgesehene Organisationsautonomie von Kantonen und Gemeinden müsste durch eine Verfassungsänderung eingeschränkt werden, was einen schwerwiegenden und nicht gerechtfertigten Eingriff in das bewährte System des schweizerischen Föderalismus bedeuten würde. Es wäre nicht zweckmässig, für die verschiedenen Behörden in allen Kantonen und Gemeinden einheitliche Regelungen vorzusehen. Die Kommissionsminderheit betrachtet es demgegenüber als nötig und sinnvoll, Mindestanforderungen an die Qualität der demokratischen Systeme auf allen Staatsebenen aufzustellen.

Kein Finanzreferendum auf Bundesebene

Mit 13 zu 8 Stimmen spricht sich die Kommission gegen die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene aus (12.459 Pa.Iv. Fraktion V. Einführung eines Finanzreferendums). Die von der damaligen SPK in einem ausführlichen Bericht vom 1. November 2007 dargelegten Argumente gegen dieses Volksrecht auf Bundesebene (BBl 2007 8373ff.) haben nach Ansicht der Kommission heute noch Gültigkeit. Mit dem Finanzreferendum könnte die durch das Gesetz vorgesehene und demokratisch legitimierte staatliche Tätigkeit blockiert werden. Aus der kantonalen Praxis ist zudem bekannt, dass die Kriterien für die Unterstellung eines Ausgabenbeschlusses unter das Referendum häufig nicht eindeutig anwendbar sind und deswegen zu juristischen Streitigkeiten Anlass geben. Die Kommissionsminderheit betrachtet im Finanzreferendum eine wesentliche Ausweitung der direkten Demokratie, wie sie sich auf der Ebene der Kantone bereits bestens bewährt habe.

Verfahren bei Aufhebung der parlamentarischen Immunität

Unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens zum Gesuch über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Christoph Blocher wurden aus dem Kreise der SVP-Fraktion zwei parlamentarische Initiativen eingereicht (12.455 Pa.Iv. Baader Caspar. Einführung eines Rechtsmittels im Verfahren der Aufhebung der relativen Immunität an die Ratsplena; 12.458 Pa.Iv. Fraktion V. Parlamentarische Immunität. Zurück zum bewährten System), mit welchen die zu Beginn der laufenden Legislaturperiode in Kraft getretenen Änderungen des Immunitätsverfahrens teilweise (12.455) oder ganz (12.458) rückgängig gemacht werden sollen. Die Initianten zogen während der Beratung in der Kommission die Initiative 12.458 zurück und betonten insbesondere die mit der Initiative 12.455 aufgestellte Forderung, dass gegen den Entscheid der zuständigen Kommission eine Beschwerde an das Ratsplenum gerichtet werden kann. Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Ein Beschwerderecht ist nicht nötig, da der Entscheid über ein Gesuch zur Aufhebung der Immunität keine Sanktion, sondern bloss ein Verfahrensentscheid darüber ist, ob ein Ratsmitglied vor einem Strafverfahren geschützt werden soll, dessen Ausgang offen bleibt. Eine Behandlung durch die Ratsplena würde den eigentlichen Zweck der erst vor kurzer Zeit beschlossenen Gesetzesrevision vereiteln: Diese Beschlüsse sollen nicht in erster Linie nach politischen, sondern nach rechtlichen Kriterien gefällt werden.

Kein Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerdiensten und Post

Die parlamentarische Initiative von Ständerat Hannes Germann (V, SH) will die gesetzlichen Grundlagen für den regelmässigen Austausch von Adressdaten zwischen der Schweizerischen Post und den für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen schaffen (11.488 Pa.Iv. Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes). Nachdem die SPK beider Räte bereits in einer ersten Runde uneins waren und der Ständerat darauf der Initiative Folge gegeben hat,  beantragt die Kommission nun dem Nationalrat mit 16 zu 7 Stimmen, die Initiative definitiv abzulehnen. Die Kommission bezweifelt den praktischen Nutzen dieses Datenaustauschs und sieht grosse Risiken betreffend den Datenschutz. Sie erachtet den Weg ihres Kommissionspostulats (12.3661), mit welchem der Nationalrat dem Bundesrat den Auftrag zur Prüfung der aufgeworfenen Fragen erteilt hat, nach wie vor für richtig. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil Sie den Prüfungsbericht des Bundesrates, der frühestens 2015 zu erwarten ist, nicht abwarten will. Sie verspricht sich eine bessere Qualität der Adressdaten von Post und Einwohnerregistern durch eine schnellere Umsetzung der parlamentarischen Initiative.

System der Zwangsmassnahmen soll nicht geändert werden

Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) keine Folge zu geben, welche das System der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht vereinfachen will (12.475 n Pa.Iv. Vereinfachung des Zwangsmassnahmensystems. Weniger Haftformen). Die Kommission stellt fest, dass sich die verschiedenen im Ausländergesetz vorgesehenen Arten der Administrativhaft in der Praxis bewährt haben, weil sie den Behörden ermöglichen, differenziert und fallgerecht vorzugehen.

Die Minderheit der Kommission unterstützt die Initiative, weil sie das geltende System der Zwangsmassnahmen mit den insgesamt sechs Haftformen als zu kompliziert erachtet. Sie weist darauf hin, dass die Anwendung der Zwangsmassnahmen in der Praxis immer undurchschaubarer werde und deren Auslegung immer wieder zu Problemen führe.

Die Kommission tagte am 27./28. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ueli Leuenberger (G, GE) in Bern.

 

Bern, 28. Mai 2013   Parlamentsdienste