Unfallversicherung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat die Revision der Unfallversicherung zu Ende beraten und ist bis am Schluss nahe am Kompromiss der Sozialpartner und Versicherer geblieben. Sie lehnt die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen grossmehrheitlich ab und will bei der Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte an der heutigen Regelung festhalten.

​Mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung nahm die Kommission in der Gesamtabstimmung den zweiten Teil der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (08.047 n; Entwurf 2) an, der die Organisation der Suva betrifft. Nachdem die Kommission Mitte April 2015 bereits dem ersten Teil, der die Unfallversicherung und Unfallverhütung betrifft, einstimmig zugestimmt hatte, ist die Revision bereit für den Nationalrat. Dieser wird am kommenden Donnerstag darüber beraten.
Mit einer Ausnahme im ersten Teil der Revision (Art. 16 Abs. 5) folgt die Kommissionsmehrheit materiell durchwegs den Anträgen des Bundesrates, der dem Parlament im September 2014 eine überarbeitete Vorlage präsentiert hatte. Diese beruht auf einem Kompromiss, den die Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der privaten Versicherer sowie die Suva ausgehandelt und so einen Ausweg aus einer mehrjährigen politischen Blockade aufgezeigt hatten. Im Entwurf 2 unterstützt die Kommissionsmehrheit insbesondere die neuen Anträge des Bundesrates zu den Organen der Suva; sie lehnte es mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, die früheren Vorschläge des Bundesrates aus dem Jahre 2008 wieder aufzugreifen (Art. 62 bis 63a).

Nein zur Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“

Mit 19 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfiehlt die Kommission Volk und Ständen, die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ (14.058 n) abzulehnen. Eine Annahme der Initiative würde nach Einschätzung der Kommissionsmehrheit das System der Sozialversicherungen und der Bundesfinanzen fundamental in Frage stellen und den Wirtschaftsstandort Schweiz massiv belasten. Würde ein bedingungsloses Grundeinkommen von 2500 Franken pro Person eingeführt, müsste der Bund über 150 Milliarden Franken pro Jahr mehr einnehmen. Das heutige System der Sozialversicherungen sei zwar komplex, decke aber die verschiedenen Risiken wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, usw. gezielt ab; als letztes Auffangnetz gebe es die Sozialhilfe. Eine Minderheit empfiehlt, die Initiative anzunehmen; diese werfe Fragen auf, die es verdienten, vertieft diskutiert zu werden. Mit 15 zu 7 Stimmen lehnte die Kommission einen direkten Gegenentwurf ab, wonach die Schaffung einer allgemeinen Erwerbsversicherung in die Sozialziele der Bundesverfassung aufgenommen werden solle. Bereits an einer früheren Sitzung hatte die Kommission eine Vertretung des Initiativkomitees angehört.

Regulierung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

In der Detailberatung zur Revision des KVG. Steuerung des ambulanten Bereichs (15.020 n) nahm die Kommission einen Antrag mit 14 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen an, der anstelle der neuen Vorschläge des Bundesrates die Überführung der geltenden, bis zum 30. Juni 2016 befristeten Regelung (BBl 2012 9439) ins definitive Recht verlangt. Als Voraussetzung für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten soll damit weiterhin gelten, dass diese mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Die so modifizierte Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 6 Stimmen angenommen. Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Der Nationalrat wird die Revision in der kommenden Herbstsession beraten.

Revision des Freizügigkeitsgesetzes

Die Kommission beschloss einstimmig, auf die Revision des Freizügigkeitsgesetzes. Ansprüche bei Wahl der Anlagestrategie durch die versicherte Person (15.018) einzutreten, und nahm die unveränderte Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 19 gegen 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Die Revision bezweckt, dass Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge, die die Strategie zur Anlage ihres Vorsorgevermögens selber wählen können, auch allfällige Verluste selber tragen müssen.

Krebsregistrierungsgesetz

Die Kommission hat ihre Beratungen zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (14.074 n) mit Anhörungen begonnen. Sie hörte die Delegationen folgender Organisationen an: Krebsliga Schweiz, Nationales Institut für Krebsepidemiologie und -registrierung (NICER), Schweizer Kinderkrebsregister, Krebsregister des Kantons Tessin, FMH, SPO Patientenschutz, Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, H+ und santésuisse. An der nächsten Sitzung wird sie die Eintretensdebatte führen und mit der Detailberatung beginnen.

Die Beratung der Pa. Iv. Reimann Lukas. Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen (13.438 n) hat die Kommission im Hinblick auf das neue Tabakproduktegesetz sistiert.

Die Kommission führte eine erste Diskussion über den Verordnungsentwurf betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung, mit der das neue Gesetz umgesetzt wird. Ohne Gegenstimme beschloss sie, den Entwurf aufgrund der Ergebnisse des öffentlichen Anhörungsverfahrens später nochmals zu prüfen.

Die Kommission tagte am 28./29. Mai 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 29. Mai 2015 Parlamentsdienste