Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) verlangt vom Bundesrat vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine einen aktualisierten Neutralitätsbericht, welcher sowohl das Neutralitätsrecht, als auch den neutralitätspolitischen Handlungsspielraum umfassen soll. Ausserdem liess sich die Kommission von Bundespräsident Ignazio Cassis über die aktuelle Lage und die humanitäre Situation in der Ukraine sowie über die Sanktionspolitik orientieren. Mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter diskutierte sie Fragen der Flüchtlingspolitik, insbesondere den Status S.

Vor dem Hintergrund der Sanktionspolitik gegenüber Russlands führte die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) eine vertiefte Diskussion zur Schweizer Neutralität. Sie interessierte sich dabei sowohl für innenpolitische Aspekte, als auch für die Aussenwahrnehmung der Schweiz im Zuge der Sanktionsübernahme. Die Kommission beschloss, den Bundesrat mit dem Postulat 22.3385 «Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik» zu beauftragen, dem Parlament einen aktuellen Neutralitätsbericht zu unterbreiten. Er soll dabei die Grenzen qua Neutralitätsrecht (z.B. Überflüge, Waffenlieferungen, NATO-Mitgliedschaft oder -kooperation) und die beabsichtigte Nutzung des Handlungsspielraums der Neutralitätspolitik (Sanktionen: Verhängung und Vollzug) behandeln.

Weiter zeigte sich die APK-S beeindruckt von den Anstrengungen und Leistungen der humanitären Hilfe der Schweiz, welche durch den Krieg in der Ukraine dringend nötig sind.

Beziehungen Schweiz-EU

Die APK-S hat sich mit Staatssekretärin Livia Leu über die jüngsten Entwicklungen in den Beziehungen der Schweiz zur EU ausgetauscht. Die Kommission interessierte sich insbesondere für den Stand der Sondierungsgespräche betreffend die Stossrichtung des Bundesrates für ein Verhandlungspaket mit der EU, welche in Bezug auf die institutionellen Fragen einen vertikalen, d.h. sektoriellen Ansatz in den einzelnen Marktzugangsabkommen beinhaltet. Weiter erkundigte sich die Kommission über die Aussichten bezüglich der Schweizer Assoziierung an die EU-Programme Horizon, Erasmus+ und Copernicus.

Im Dialog mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, thematisierte die Kommission die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Marktzugangsabkommen, die gegenwärtige Kooperation im Rahmen von Schengen/Dublin sowie die Anwendung des Schutzstatus S. Gestützt auf die ermittelten Regelungsunterschiede erwartet die APK-S eine politische Würdigung und eine Analyse der Verhandlungsmasse durch den Bundesrates mit Blick auf die künftigen Gespräche mit der EU. Im innenpolitischen Verhältnis begrüsst sie insbesondere die enge und gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der Ukraine.

Schliesslich unterhielt sich die Kommission mit Herrn Frédéric Journès, Botschafter der Französischen Republik in der Schweiz und in Liechtenstein über Frankreichs EU-Ratspräsidentschaft 2022 und die Beziehungen Schweiz-EU aus seiner Optik. Die APK-S hielt dabei fest, dass es im Hinblick auf Verhandlungen mit der EU insbesondere einer langfristigen Vision zu den Beziehungen Schweiz-EU bedarf.

Humanitäres Büro in Bangui

Die Kommission wurde gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zur Absicht des Bundesrates konsultiert, in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) ein humanitäres Büro der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) zu eröffnen. Sie hat diesem Projekt ohne Gegenstimme zugestimmt.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat einstimmig einer Änderung des Gaststaatgesetzes (21.076) zugestimmt, welche der besonderen Situation des IKRK im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Rechnung tragen soll.

Die APK-S hat ferner die Motion 21.3976 n (Mo. APK-NR). Krise in Afghanistan. Beitrag der Schweiz zu Stabilität und Frieden in der Region vorberaten. Die Kommission ist besorgt über die sich verschlechternde Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan. Trotzdem lehnt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion ab. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Humanitäre Hilfe im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates liegt und dass dieser mittels Nachtragskredit dem Ansinnen der Motion bereits nachgekommen ist.