Am Rande ihres Finanzpolitischen Seminars zu den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise hat die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) eine ordentliche Sitzung abgehalten, an der sie sich mit vier Vorlagen befasst hat, die den Bundeshaushalt mit rund 29 Milliarden Franken belasten könnten. Zudem hat sie die finanziellen Aspekte der AHV-Reform analysiert.

Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit mehreren Vorlagen befasst, welche erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Sie wird ihre Erwägungen den für die Vorberatung dieser Vorlagen zuständigen Sachbereichskommissionen übermitteln.

Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2027 (20.052 s)

Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates geprüft, in welcher dieser die Mittel (6,15 Milliarden Franken) für die Beteiligung der Schweiz an der nächsten Generation von Massnahmen der EU in den Bereichen Forschung und Innovation beantragt. Nach langer Diskussion und der Ablehnung (mit 8 zu 3 Stimmen) eines Antrags auf Senkung der im Bundesbeschluss vorgesehenen Reserve hat die Kommission beschlossen, die Vorlage des Bundesrates gutzuheissen.

Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (20.033 n)

Diese Vorlage, mit welcher die strategische Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit für den Zeitraum 2021–2024 festgelegt wird und mit der fünf Rahmenkredite von insgesamt 11,25 Milliarden Franken beantragt werden, wurde bereits vom Nationalrat behandelt und geändert. Die FK-S beantragt, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen und somit die Änderungen des Nationalrates abzulehnen. Der Nationalrat verlangt, dass in jeden Bundesbeschluss eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach bei der Festsetzung der jährlichen Beiträge insbesondere der Strategie zum Abbau des Covid-19-bedingten Defizits Rechnung zu tragen ist. Die FK-S hält hingegen einstimmig an der Position fest, die sie bereits bei der Beratung früherer Vorlagen eingenommen hat: Ihrer Ansicht nach braucht es eine allgemeine Strategie, die dann bei der Budgetberatung, bei der die Ausgaben tatsächlich bewilligt werden, zu befolgen ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Bereiche gleichermassen am Defizitabbau beteiligt werden.

Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (20.030 n)

In dieser Vorlage formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes für die Finanzierungsperiode 2021–2024. Für die Umsetzung dieser Politik beantragt er Finanzmittel in Höhe von 934,5 Millionen Franken. In Übereinstimmung mit der Strategie, welche die Kommission für mehrjährige Botschaften beschlossen hat, beantragt sie, dem Bundesrat zu folgen. Gleichzeitig erinnert sie daran, dass die Zustimmung zu den Zahlungsrahmen lediglich die politische Stossrichtung des Parlaments widerspiegelt, jedoch keine Ausgabenbewilligung darstellt. Diese erfolgt erst, wenn die eidgenössischen Räte den entsprechenden jährlichen Voranschlagskrediten zustimmen. Die Kommission hat deshalb mit 10 zu 1 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der verlangte, den Zahlungsrahmen und die Rahmenkredite für die Kulturförderung um 34,7 Millionen Franken auf 899,8 Millionen Franken zu kürzen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit zwei weiteren Vorlagen befasst: dem Bundesbeschluss über die Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für den regionalen Personenverkehr und dem Bundesbeschluss zur finanziellen Stabilisierung der AHV. Im ersten wird die Verlängerung des Bürgschafts-Rahmenkredits im Umfang von 11 Milliarden Franken für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr bis zum 31. Dezember 2030 beantragt, mit dem zweiten soll die Finanzierung der AHV-Renten mittelfristig sichergestellt werden. Nach Analyse der finanziellen Aspekte dieser beiden Bundesbeschlüsse stimmt die FK-S den Vorlagen des Bundesrates aus finanzieller Sicht zu.

Zu guter Letzt hat die Kommission Kenntnis genommen vom Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).

Finanzoberaufsicht

In einer gemeinsamen Sitzung mit der nationalrätlichen Finanzkommission berichteten die Subkommissionen 2 (EDA/WBF), 3 (EDI/UVEK) und 4 (EJPD/VBS) über ihre Sitzungen zu den verselbstständigten Einheiten des Bundes. Diese erfüllen öffentliche Aufgaben und gehören vollständig oder mehrheitlich dem Bund. Die verselbstständigten Einheiten sind aber nicht Teil der zentralen Bundesverwaltung und die Bundesversammlung bewilligt nicht deren Budget. Teilweise fanden die Sitzungen der Subkommissionen der FK mit den zuständigen Subkommissionen der GPK statt. Die Finanzkommissionen stellen fest, dass das System der verselbstständigten Einheiten grundsätzlich funktioniert. Zu Diskussionen Anlass gaben die Berichterstattungen über die Post und die RUAG. Bei diesen Einheiten stellen sich Fragen in Bezug auf das Geschäftsmodell. Bei der Post möchte der Bundesrat das Hypothekar- und Kreditverbot aufheben. Er eröffnete deshalb am 5. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Änderung des Postorganisationsgesetzes. Die RUAG soll aufgespalten werden und steht in einem komplexen Umbauprozess. Die zuständigen Subkommissionen werden die Entwicklung verfolgen.

Die Kommission hat am 30. Juni 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Hegglin (M-CEB, ZG), und teilweise im Beisein des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EDA, des EDI, des EFD, des WBF und des UVEK in Zug getagt.