Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) erachtet die Weiterführung der Rollenden Landstrasse bis Ende 2026 als sinnvollen Kompromiss. Des Weiteren will sie die reibungslose Zukunft des grenzüberschreitenden Zugverkehrs sicherstellen und Zulassungsverfahren für Rollmaterial vereinfachen.

Der begleitete kombinierte Verkehr («Rollende Landstrasse») hat in den letzten Jahrzehnten bedeutend dazu beigetragen, den alpenquerenden Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Der Bund unterstützt die Rollende Landstrasse auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit ihrer Betreiberin, welche noch bis Ende 2023 gilt. Aufgrund der zu erwartenden gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit des unbegleiteten kombinierten Verkehrs besteht Einigkeit darin, die Rollende Landstrasse einzustellen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten (Güterverkehrsverlagerungsgesetz und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs; Änderung. 22.064). In der Detailberatung kristallisierte sich der Zeitpunkt dieser Einstellung als zentraler Diskussionspunkt heraus. Die Kommissionsmehrheit erachtet den vom Bundesrat erarbeiteten verlagerungs- und finanzpolitischen Kompromiss, die Unterstützung bis Ende 2026 zu verlängern, als sinnvollen Mittelweg. Diese Variante, welche insgesamt 64 Mio. Franken umfassen würde, komme der Verlagerungsabsicht weiterhin nach und gebe der Logistikbranche ausreichend Zeit zur Umstellung. Mit 7 zu 6 Stimmen spricht sich die Kommission knapp für diese Variante aus. Eine Minderheit befürchtet eine Rückverlagerung auf die Strasse und verweist auf das in der Verfassung stehende Verlagerungsziel, welches noch immer nicht erreicht ist und fordert deshalb eine Weiterführung bis Ende 2028 im Umfang von 106 Mio. Franken. Eine weitere Minderheit möchte die Unterstützung nicht weiter verlängern, diese Ende dieses Jahres 2023 auslaufen lassen und somit keine weiteren finanziellen Mittel sprechen. In der Gesamtabstimmung befürwortet die Kommission die Vorlage wie sie vom Bundesrat verabschiedet wurde einstimmig. Am Zug ist nun der Ständerat, welcher die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2023 behandelt.

Betreffend Bahnpolitik beschäftigte sich die Kommission überdies auch mit den technischen Vorgaben für den grenzüberschreitenden Zugverkehr. Sie ist oppositionslos auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten (Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets. 23.024)). Die Kommission begrüsst einheitliche europäische Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial und hat deshalb der Gesetzesänderung einstimmig zugestimmt. Die Kommission erachtet diesen weiteren Schritt der internationalen Vereinheitlichung in diesem Bereich als notwendig, um den grenzüberschreitenden Bahnverkehr zukunftsfähig und im Bewilligungsprozess effizienter zu machen. Eine Minderheit befürchtet eine Schwächung des Verbandsbeschwerderechts von Behindertenorganisationen und fordert, dass für die Einhaltung des Schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetzes in diesem Bereich das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig bleibt. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Rechte von Behinderten als ausreichend sichergestellt, da die Möglichkeit für einzelne betroffene Personen besteht, eine Beschwerde einzureichen und dabei von einem Verband unterstützt oder auch vertreten zu werden, wie dies bereits dem gängigen Verfahren der EU entspricht. Die Vorlage wird vom Ständerat voraussichtlich in der Sommersession 2023 behandelt.

Neben dem Verkehr hat sich die Kommission eingehend mit der Medienförderung auseinandergesetzt. Ausgangspunkt bildete dabei die Präsentation des jüngsten Berichts der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) zur Schweizer Medienförderung. Im Anschluss hat die KVF-S einen Zusatzbericht des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zur Kenntnis genommen, welchen sie im November des vergangenen Jahres in Auftrag gegeben hatte. Gestützt auf diese Ausführungen hat die Kommission sowohl der parlamentarischen Initiative (pa. Iv.) Bauer. Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) (einstimmig) als auch der pa. Iv. Chassot Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417) (mit 8 zu 5 Stimmen) Folge gegeben. Des Weiteren stimmte sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der pa. Iv. Bulliard. Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen (22.423) Folge zu geben. Durch die Umsetzung der drei pa. Iv. soll eine mittelfristige Übergangslösung für die strukturellen Probleme betreffend den Erhalt der Medienvielfalt sichergestellt werden, bis der Bericht für eine zukunftsgerichtete Medienförderung (21.3781) vorliegt und eine langfristige Neukonzeption im Bereich der Medienförderung erarbeitet werden kann.

Ausserdem hat die Kommission die Beratung der pa. Iv. Fluri. Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt (22.415) fortgesetzt, welcher ihre Schwesterkommission Folge gegeben hatte. Die KVF-S hörte sowohl eine Vertretung der audiovisuellen Branche, der SRG wie auch des Bundesamtes für Kultur an, um evaluieren zu können, ob sich die private Branche aufgrund der geltenden Regelung tatsächlich im Nachteil gegenüber der SRG befindet. Im Rahmen ihrer Beratung ist sie zur Ansicht gelangt, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. So kann der Markt ihres Erachtens genügend spielen und in der Folge ist eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der SRG nicht angezeigt. Deshalb lehnt sie es mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zuzustimmen.

Im Rahmen eines Austauschs mit der SBB liess sich die Kommission schliesslich über die aktuellen Herausforderungen wie auch die letztjährige Zielerreichung informieren. Ebenfalls thematisiert wurden in diesem Rahmen die Arbeiten im Bahnhof Lausanne