Um ein glaubwürdiges Asylsystem zu gewährleisten, müssen Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern vollzogen werden können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist der Meinung, dass hierfür alle Möglichkeiten auszuschöpfen sind, so auch Rückführungen auf dem Seeweg.

Die Kommission beantragt mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ihrem Rat, die Motion des Ständerates «Jetzt mit Algerien Rückführungen auf dem Seeweg verhandeln! » (20.4477) anzunehmen und möchte damit die laufenden Bestrebungen des Bundesrates in dieser Sache unterstützen. Mit der Motion wird verlangt, zwangsweise Rückführungen nach Algerien tatsächlich zu vollziehen. Dafür soll eine Vereinbarung mit Algerien verhandelt werden, damit Rückführungen auf dem Seeweg erlaubt werden. Zudem soll die Bewilligung für den Seezugang eines Transitlandes erwirkt werden und ein Immigration Liaison Officer nach Algerien entsendet werden.

Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen, da einerseits der Bundesrat im Dialog mit Algerien steht und bereits bestrebt ist, die Situation bei den Rückführungen zu verbessern und andererseits der in der Motion vorgeschlagene Weg nicht zielführend ist.

Technisches Migrationsabkommen zwischen der Schweiz und China

Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die SPK-N wie ihre ständerätliche Schwesterkommission, der Genfer Standesinitiative 20.338 («Schweizerisch-chinesische Beziehungen. Demokratieunwürdige Abkommen») keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt im Wesentlichen, die Überwachung von chinesischen Minderheiten in der Schweiz zu verhindern, die Einhaltung der Meinungsfreiheit zu gewährleisten und das Administrativabkommen zwischen den Schweizer und den chinesischen Migrationsbehörden von 2015 nicht zu verlängern. Zweck dieses Abkommens ist es, Personen mit Wegweisungsentscheid, die mutmasslich chinesischer Staatsangehörigkeit sind, leichter zu identifizieren. Die Kommission hat grundsätzlich Verständnis für die in der Standesinitiative geäusserten Bedenken. Sie ist aber der Auffassung, dass die Initiativanliegen durch die demokratischen Institutionen und die Rechtsordnung der Schweiz grösstenteils bereits erfüllt sind. Sie hat zudem Kenntnis davon genommen, dass das Abkommen ausgelaufen ist und eine Verlängerung derzeit nicht geplant ist.

Weitere Geschäfte

Die Kommission lehnt die Petition «Schutz für Kinder auf der Flucht» (20.2008) ab und beantragt ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen, dieser keine Folge zu geben. Die Petition verlangt vom Bundesrat, dass 200 unbegleiteten Kinderflüchtlingen aus Griechenland die Einreise in die Schweiz ermöglicht wird und ihnen hier eine kindsgerechte Unterbringung, Betreuung und Vertretung sowie ein faires Asylverfahren gewährleistet wird.

Schliesslich hat die Kommission im Rahmen der Behandlung des Berichtes des Bundesrates «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» (18.3381) Anhörungen mit Vertretungen von verschiedenen Organisationen und Amtsstellen durchgeführt und das Thema vertieft diskutiert.

Die Kommission tagte am 1. Juli 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Glarner (V, AG) in Bern.