Doppelbürger, die sich im In- oder Ausland an terroristischen Handlungen beteiligen oder fremde Kriegsdienste leisten, sollen nicht automatisch das Schweizer Bürgerrecht verlieren.

​Der Nationalrat hat in der Wintersession 2015 einer parlamentarischen Initiative (14.450 Pa.Iv. Brunner. Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner) Folge gegeben, die eine zwingende Ausbürgerung von Doppelbürgern verlangt, welche sich an terroristischen Aktivitäten beteiligen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beantragt demgegenüber dem Ständerat mit 7 zu 4 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission anerkennt selbstverständlich die Notwendigkeit, das Söldnerwesen durch Schweizer Staatsbürger in den Krisengebieten des Nahen Ostens entschieden zu bekämpfen. Das Bürgerrechtsgesetz ermöglicht indessen schon heute, einer Person mit einer Doppelbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen, wenn sie mit ihrem Verhalten den Interessen des Landes erheblich schadet. Die Kommission betont, dass eine automatische Ausbürgerung den Prinzipien des Rechtsstaats zuwiderlaufen würde, weil eine solche nicht mehr im richterlichen Ermessen läge. Schliesslich stellt die Kommission fest, dass die von der Initiative verwendeten Begriffe – terroristische Aktivitäten und Kampfhandlungen – nicht klar definiert sind und schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen. Die Kommissionsminderheit vertritt die Meinung, dass djihadistische Söldner bei ihrer Rückkehr für die Schweiz eine Gefahr darstellen und Personen mit einer Doppelbürgerschaft deshalb zwingend das Schweizer Bürgerrecht zu entziehen sei.

 

St. Galler Standesinitiative zur Asylpolitik rennt offene Türen ein

Mit 6 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen, die eine verstärkte Ausrichtung der schweizerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik auf sicherheitspolitische Aspekte fordert (16.300 Kt.Iv. SG. Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten), aus formellen Gründen keine Folge zu geben. Die Kommission kann den Forderungen der Initiative zwar zustimmen. Sie stellt aber fest, dass diejenigen Massnahmen, die in der Kompetenz des Parlamentes liegen, bereits erfüllt sind. So hat das Parlament die geforderte Aufstockung des Personalbestands des Grenzwachtkorps (GWK) im Budget 2016 bewilligt. Weitere Forderungen wie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen GWK, Polizei und Armee, die konsequente Rückführung von kriminellen Asylsuchenden oder der Ausbau der Hilfe vor Ort in den Krisenregionen des Nahen Ostens sind zwar unbestritten, aber falsch adressiert: Sie richten sich an die Vollzugsbehörden und nicht an die Bundesversammlung als Gesetzgeber.

 

Frage des systematischen Strafregisterauszugs für Aufenthaltsbewilligungen von EU-Bürgern wird zurückgestellt

Weiter befasste sich die Kommission mit zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin, die verlangen, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger nur mit Vorlage eines Auszugs aus dem Strafregister eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragen bzw. von ihren Betrieben in die Schweiz entsendet werden können (15.320/15.321 Kt.Iv. TI. Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und –Bürger). Die Kommission hat eine Delegation des Tessiner Grossen Rates angehört. Die Initiativen werfen schwierige Fragen betreffend die Personenfreizügigkeit auf. Ihre Behandlung wird vorläufig zurückgestellt, bis grössere Klarheit über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative herrscht.

 

Für mehr Transparenz, aber gegen Voyeurismus bei der Regelung der Offenlegungspflichten für Parlamentsmitglieder

Gemäss Artikel 11 des Parlamentsgesetzes müssen die Mitglieder der Bundesversammlung offenlegen, welche Tätigkeiten sie neben dem Parlamentsamt ausüben. Die SPK des Nationalrates erachtet es als sinnvolle Ergänzung, wenn dabei auch deklariert werden muss, ob eine Tätigkeit gegen Bezahlung oder ehrenamtlich ausgeübt wird. Sie gab deshalb am 4. Februar 2016 einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 16 zu 8 Stimmen Folge (15.437 Pa.Iv. Keller Peter. Register der Interessenbindungen. Unterscheidung von ehrenamtlichen und bezahlten Tätigkeiten.) Die Ständeratskommission liess sich davon überzeugen, dass es auch im Interesse der Parlamentsmitglieder ist, wenn sie gegenüber der Öffentlichkeit klarstellen können, dass mit einem gewissen Engagement keine Geldflüsse verbunden sind. Sie stimmte dem Beschluss der Nationalratskommission deshalb mit 6 Stimmen zu 1 Stimme bei einer Enthaltung zu. Somit kann die entsprechende Gesetzesänderung ausgearbeitet werden.

Während sich die SPK des Nationalrates am 4. Februar 2016 mit 20 zu 4 Stimmen deutlich dafür ausgeprochen hat, dass Medienschaffenden Auskunft erteilt werden darf, wenn Mitglieder der Bundesversammlung aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer parlamentarischen Delegation (z.B. Europarat, OSZE etc.) oder Kommission Reisen tätigen, lehnt die SPK des Ständerates diese Initiative mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab (15.442 Pa.Iv. Heer. Auskunftspflicht über die Reisetätigkeit von Mitgliedern der Bundesversammlung). Die Reisekosten der parlamentarischen Auslandreisen werden heute bereits in den Jahresberichten der einzelnen Delegationen veröffentlicht. Die Ratsmitglieder nehmen an diesen Reisen nicht als Einzelpersonen, sondern im Auftrag ihrer Institution teil. Eine Aufschlüsselung der Informationen nach Personen ist nicht aussagekräftig, sondern würde nur einem Voyeurismus dienen, der nicht gefördert werden sollte.

 

Die Kommission tagte am 3. Mai 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.

 

 

Bern, 4. Mai 2016 Parlamentsdienste