Weder die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» (21.044) noch der vom Bundesrat vorgeschlagene direkte Gegenentwurf finden in der WAK-N eine Mehrheit. Für die Debatte in der Wintersession im Nationalrat liegen verschiedene Minderheitsanträge vor.

Die Massentierhaltungsinitiative will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Diesbezüglich sollen Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Die Initiative verlangt ausserdem Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen. Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung des Bundesrats, dass die Initiative verschiedenen Probleme schaffen würde (u.a. Unvereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, grosser administrativer Aufwand, Richtlinien einer privaten Organisation als Vorgabe auf Verfassungsstufe) und weist insbesondere darauf hin, dass die Schweiz bereits heute das weltweit strengste Tierschutzgesetz und einzigartig tiefe Vorgaben bezüglich der Tierhöchstbestände pro Betrieb kennt. Aus ihrer Sicht ist auch der Gegenentwurf des Bundesrats fragwürdig, weil er dem Ziel des Bundesrats, die Ammoniakemissionen zu reduzieren, entgegenläuft und ausserdem primär auf die Rindviehhalterinnen und -halter fokussiert. Die WAK-N beantragt deshalb mit 14 zu 10 Stimmen, auf den direkten Gegenentwurf nicht einzutreten und mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit sieht im Gegenentwurf des Bundesrats einen pragmatischen Vorschlag zur Verbesserung des Tierwohls, eine weitere Minderheit beantragt, die Initiative selbst zu Annahme zu empfehlen. Mit 14 zu 10 Stimmen hat es die Kommission ebenfalls abgelehnt, einen indirekten Gegenentwurf zur Initiative auf Gesetzesstufe auszuarbeiten. Die knappen zeitlichen Fristen und die Tatsache, dass die Initiative kaum zurückgezogen würde, sprechen aus ihrer Sicht dagegen. Eine Minderheit will auch dieses Anliegen in den Nationalrat tragen.

2. Kantonale Mindestlöhne: WAK-N folgt Ständerat

Die WAK-N beantragt ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf den Entwurf zur Änderung des Entsendegesetzes (21.032) einzutreten, und schliesst sich somit dem Beschluss des Ständerates vom 29. September 2021 an. Die Vorlage, mit der die Motion 18.3473 umgesetzt werden soll, sieht vor, das Entsendegesetz so zu ändern, dass ausländische Arbeitgeber an allfällige kantonale Mindestlöhne gebunden sind. Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass diese Massnahme die Sozialpartnerschaft gefährden könnte, und ist der Ansicht, dass es den Kantonen obliegt, die Anwendung der geltenden Mindestlöhne auf alle im Kantonsgebiet arbeitenden Personen sicherzustellen. Die Minderheit weist hingegen darauf hin, dass sich die grosse Mehrheit der Kantone für diesen Entwurf ausgesprochen hat, dessen Umsetzung Rechtssicherheit schaffen und die Schweizer Arbeitnehmenden schützen würde. Der Nationalrat wird in der Wintersession über das Eintreten befinden.

3. Kollektivanlagengesetz bereit für die Wintersession

Nachdem die WAK-N an ihrer letzten Sitzung bereits auf die Vorlage zur Revision des Kollektivanlagengesetzes (20.062) eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung geführt. Sie ist in ihren Entscheiden grossmehrheitlich dem Ständerat gefolgt. Anders als dieser lehnt sie es jedoch ab, bei offenen kollektiven Kapitalanlagen die Möglichkeit zu schaffen, das Recht auf die jederzeitige Rückgabe länger als fünf Jahre auszusetzen (14 zu 8 Stimmen, 1 Enthaltung). Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat, dass – im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes – auch Vermögensverwalter L-QIF verwalten können sollen (9 zu 9 Stimmen und 4 Enthaltungen, Stichentscheid des Präsidenten). Schliesslich möchte eine Minderheit Immobilienanlagen als Anlagekategorie ganz ausschliessen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Eine Minderheit lehnt die Vorlage insgesamt ab und beantragt deshalb, nicht darauf einzutreten. Das Geschäft kommt in der Wintersession in den Nationalrat.

4. Aufnahme der Beratungen zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Die Kommission hat ihre Beratungen zum von der WAK-S ausgearbeiteten Erlassentwurf für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) aufgenommen. In diesem Zusammenhang hat sie zunächst Vertreterinnen und Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz, des Schweizerischen Städteverbandes, des Schweizerischen Gemeindeverbandes, der Wissenschaft, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, des Think Tanks Avenir Suisse, der Zürcher Kantonalbank, des Hauseigentümerverbandes, der Chambre genevoise immobilière, des Schweizerischen Mieterverbandes und des Gewerbeverbandes angehört. Ausserdem hat sie die Verwaltung im Hinblick auf ihre weiteren Arbeiten damit beauftragt, für den Fall eines Einbezugs der Zweitwohnungen in den Systemwechsel Kompensationsmöglichkeiten für die Bergkantone aufzuzeigen. An ihrer nächsten Sitzung wird die Kommission die Eintretensdebatte führen, die Detailberatung wird sie im 1. Quartal 2022 aufnehmen.

5. Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen genauer prüfen

Mit 14 zu 10 bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, die vom Ständerat bereits gutgeheissene Motion 20.4162 ebenfalls anzunehmen. Die Mehrheit betont, es werden keine neuen gesetzlichen Grundlagen verlangt, sondern lediglich eine genauere Kontrolle, ob die Anforderungen an die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen tatsächlich eingehalten werden. Dies diene einer höheren Transparenz der Verwendung finanzieller Mittel in der politischen Arbeit. Aus Sicht der Minderheit verfehlt die Motion dieses Ziel und verursacht in erster Linie einen grossen administrativen und personellen Aufwand in den Kantonen und insbesondere bei der ESTV.

6. Strengere Reinigungsvorschriften für Abwasserreinigungsanlagen

In der Sommersession hatte der Ständerat die Motion der WAK-N für eine Verschärfung der Vorschriften bei Abwasserreinigungsanlagen (20.4262) abgeändert: Statt aller Anlagen sollen nur die Abwasserreinigungsanlagen, deren Ausleitungen den Grenzwert überschreiten, die zusätzlichen Reinigungsvorschriften befolgen müssen. Die WAK-N beantragt nun mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der abgeänderten Form anzunehmen. Die Sauberkeit der Gewässer ist der Kommission ein grosses Anliegen; sie begrüsst zudem das gute Kosten-Nutzen-Verhältnis des Vorhabens.

7. Einheimische Nutztierrassen schützen

Die Kommission beantragt ihrem Rat oppositionslos, die Motion «Erhaltung einheimischer Nutztierrassen» (21.3229) anzunehmen. Sie ist der Auffassung, einheimische Nutztierrassen seien schützenswert, da sie eine prägende Bedeutung für die Landwirtschaft, den Tourismus, die Kultur, sowie die Geschichte einzelner Landesregionen haben.

8. Weitere Beschlüsse

Nach ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission ein Schreiben zur Coronakrise an den Bundesrat gerichtet (siehe Medienmitteilung), nun hat sie von dessen Antwort Kenntnis genommen. Da sie die präsentierten Perspektiven als zu vage erachtet, hat sie mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Bundesrat zu beauftragen, verbindliche Ausstiegsszenarien festzulegen, die eine schrittweise Aufhebung der Beschränkungen vorsehen. Die Kommission wird sich an ihrer Novembersitzung erneut mit diesem Thema befassen und dann die Zweckmässigkeit eines Mitberichts zuhanden der SGK-N über die anstehende Änderung des Covid-19-Gesetzes prüfen.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich die geplante Evaluation des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes um ein bis zwei Quartale verzögert. Sie hat deshalb mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, mit den Arbeiten in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 18.489 nicht mehr weiter zuzuwarten (vgl. Medienmitteilung vom 18. Mai 2021). Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen wird im Auftrag der Kommission bis im ersten Halbjahr 2022 einen entsprechenden Bericht- und Erlassentwurf ausarbeiten.

Die Kommission hat am 18./19. Oktober 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) sowie ihres Vizepräsidenten Nationalrat Leo Müller (Die Mitte / LU) in Bern getagt. Bundespräsident Guy Parmelin und die Bundesräte Alain Berset und Ueli Maurer nahmen teilweise an der Sitzung teil.