Konsumentenschutzrecht

Im Rahmen von parlamentarischen Initiativen hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates Vorentwürfe zu Änderungen des Obligationenrechts (OR) im Bereich des Konsumentenschutzrechts ausgearbeitet. Sie schickt beide Vorentwürfe bis zum 21. Dezember 2012 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz in schriftlicher (Bundesamt für Justiz, z.H. Herrn Philipp Weber, Bundesrain 20, 3003 Bern) oder elektronischer Form (philipp.weber@bj.admin.ch) zuzustellen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.

Zur Umsetzung der vom damaligen Ständerat Pierre Bonhôte eingereichten parlamentarischen Initiative "Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf" (06.441) schlägt die Kommission die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten bei Fernabsatzgeschäften vor, also insbesondere bei via Internet oder Telefon abgeschlossenen Verträgen. Sie orientiert sich dabei am bestehenden Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (Art. 40a ff. OR), welches erhalten bleiben soll. Die Widerrufsfrist soll allerdings auf 14 Tage verlängert werden.

Zur Umsetzung der vom damaligen Ständerat Philipp Stähelin eingereichten parlamentarischen Initiative "Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag" (07.500) schlägt die Kommission die Aufhebung der Artikel 227a bis 228 OR vor.

 

Bern, 17. September 2012 Parlamentsdienste