Präimplantationsdiagnostik: Detailberatung abgeschlossen
​Die Kommission hat die Arbeit an der Vorlage über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik fortgesetzt und die Detailberatung abgeschlossen. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die bundesrätliche Vorlage betreffen die Zulassung des Aneuploidie-Screenings und die Aufhebung der Obergrenze bei der Anzahl der zu entwickelnden Embryonen. Die Kommission hat zudem das Weiterbildungsgesetz verabschiedet und mit wenigen Änderungen an den Rat überwiesen. 

​An ihrer vierten Sitzung zur Vorlage 13.051 s Präimplantationsdiagnostik. Änderung BV und Fortpflanzungsmedizingesetz hat die Kommission die Detailberatung der Gesetzesrevision abgeschlossen. Die Gesamtabstimmung sowie die notwendige Änderung von Artikel 119 der Bundesverfassung wird sie an ihrer nächsten Sitzung am 24. Februar 2014 vornehmen.
Die Kommission hatte im November 2013 bei der Verwaltung einen Vorschlag für die Anpassung der Vorlage unter Berücksichtigung des Kommissionsentscheids über die Zulassung des Aneuploidie-Screenings erbeten (vgl. Pressemitteilung vom 11. 11. 2013). Dieses Konzept wurde nun vorgestellt und von der Kommission mit 8 gegen 3 Stimmen angenommen.
Minderheiten werden im Plenum Nichteintreten beantragen sowie in den Fragen des Screenings und der numerischen Obergrenzen für die Entwicklung von Embryonen für die bundesrätliche Fassung stimmen.

Die Kommission hat zudem den Entwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (13.038 n) beraten. Mit dem vom Bundesrat am 15. Mai 2013 ans Parlament überwiesenen Gesetzesentwurf soll der Verfassungsauftrag von 2006 zur Weiterbildung (Art. 64a BV) umgesetzt und das lebenslange Lernen im Bildungsraum der Schweiz – insbesondere die privat organisierte und individuell verantwortete nichtformale Bildung – gestärkt werden. Zudem wird der Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener geregelt.

Nach den lebendigen Debatten in der WBK-N (siehe Medienmitteilung vom 11. Oktober 2013) folgte die Kommission mehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrats, empfiehlt dem Ständerat aber in einigen Punkten, bei der bundesrätlichen Vorlage zu bleiben. So strich die Kommission einstimmig die vom Nationalrat beschlossene Verpflichtung der Kantone, Berufsberatung und Orientierung für alle kostenlos zugänglich zu machen (Art. 4). Ebenso kam die Kommission im Artikel zur Verantwortung auf die bundesrätliche Version zurück und nahm die öffentlichen und privaten Arbeitgeber erneut in den Gesetzestext auf (Art. 5). Weiter entschied sich die Kommission mit 8 gegen 5 Stimmen dafür, die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) in der Anrechnung von Bildungsleistungen nicht – wie vom Nationalrat beschlossen – explizit im Gesetzestext zu erwähnen (Art. 7). Zudem sprach sie sich dagegen aus, dem Bund die Möglichkeit zu geben, Projekte zur Entwicklung der Weiterbildung sowie zu Sensibilisierungsmassnahmen finanziell zu unterstützen (Art. 11). Schliesslich beschloss die Kommission, die Finanzhilfen an die Organisationen der Weiterbildung nicht auf vier Jahre zu beschränken (Art. 12).

Die Kommission befasste sich zudem mit neuen Einzelanträgen. Mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung wurde dem Antrag entsprochen, die Pflicht zur Qualitätssicherung und  entwicklung auf alle Anbieter der Weiterbildung auszuweiten (Art. 6). Mit 7 zu 6 Stimmen (Stichentscheid) beschloss die Kommission, den Bund in der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich des Erhalts und Erwerbs von Grundkompetenzen zu einer nationalen Strategie zu verpflichten (Art. 15). Der Antrag, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jährlich einen bezahlten Weiterbildungsurlaub von bis zu drei Tagen zu gewähren (Obligationenrecht), wurde hingegen mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission hat das Gesetz einstimmig angenommen und an den Ständerat zur Beratung für die Frühjahrsession überwiesen.

Ausserdem hat die Kommission zu drei Motionen Stellung genommen. Die Motion 11.4027 n Mo. Nationalrat (Riklin Kathy). Aktionsplan für die Geothermie hat die Kommission in geänderter Form einstimmig angenommen.
Der Motion 13.3369 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Sportveranstaltungen und Förderung von Nachwuchs- und Spitzensport der Schwesterkommission stimmte die Kommission mit 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Die Motion 13.3070 n Mo. Nationalrat (Aebischer Matthias). Obligatorischer Schneesporttag in der Oberstufe schliesslich wurde mit 10 gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission tagte am 27./28. Januar 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein der Bundesräte Alain Berset, Ueli Maurer und Johann Schneider-Ammann.

Bern, 28. Januar 2014 Parlamentsdienste