Swissness-Vorlage
​Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat ihre Beratungen zur Vorlage zur Änderung des Markenschutzgesetzes sowie zum Wappenschutzgesetz abgeschlossen und beide Entwürfe in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimmen gutgeheissen.

​Am 21. Mai 2012 ist die Kommission auf die Vorlage zur Änderung des Markenschutzgesetzes (09.086) eingetreten und hat in der Detailberatung zu wichtigen Bestimmungen bereits Anträge beschlossen (siehe die Medienmitteilung vom 22. Mai 2012). Sie hat nun ihre Beratungen fortgeführt und insbesondere die folgenden weiteren Anträge beschlossen:
- Die Bestimmung, wonach insbesondere Angaben zu Forschung oder Design nur verwendet werden dürfen, wenn diese Tätigkeit vollumfänglich am angegebenen Ort stattfindet (Art. 47 Abs. 3ter des Entwurfes), soll auch für Naturprodukte und verarbeitete Naturprodukte gelten. Die Kommission folgt damit einstimmig dem Bundesrat. Der Nationalrat schränkte den Anwendungsbereich auf andere Produkte ein (Art. 48c Abs. 5).
- Beweist ein Hersteller, dass die verwendete Herkunftsangabe dem Verständnis der massgebenden Verkehrskreise entspricht, so sollen die neuen Kriterien zur Bestimmung der Herkunft eines Produktes (Art. 48a bis 48c) nicht anwendbar sein (Art. 48d Bst. b). Die Kommissionsmehrheit folgt somit dem Bundesrat (beschlossen mit 8 zu 4 Stimmen).
- Die Kriterien sollen auch nicht anwendbar sein, wenn eine geografische Angabe zwar erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetragen wird, das Gesuch auf Eintragung aber vor dem 18. November 2009 eingereicht worden ist (beschlossen mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Die Kommission will zudem den Bundesrat beauftragen, beim Abschluss aller zukünftigen Freihandelsabkommen sowie bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln. Sie hat mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende Motion eingereicht (12.3642).

Verbot der Prostitution Minderjähriger
Die Kommission unterstützt das Anliegen zweier Standesinitiativen (10.311; 10.320) und zweier parlamentarischen Initiativen (10.435; 10.439), die Prostitution Minderjähriger zu verbieten, voll und ganz. Sie erinnert daran, dass der Bundesrat mit einer Motion (10.3143) aufgefordert wurde, das Übereinkommen des Europarats zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen und die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird. Eine Botschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens dürfte dem Bundesrat noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Aufgrund des fortgeschrittenen Stands der Arbeiten beantragt die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, an dem Beschluss, den Initiativen keine Folge zu geben, festzuhalten. In ihren Augen ist es nicht sinnvoll, parallel zu den Arbeiten des Bundesrates gesetzgeberisch tätig zu werden.

Strafbefreiung durch Wiedergutmachung
Die Kommission erkennt gesetzgeberischen Handlungsbedarf, was den Strafbefreiungsgrund der Wiedergutmachung (Artikel 53 des Strafgesetzbuches [StGB]) betrifft. Mit 8 zu 4 Stimmen stimmt sie dem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Nationalrates zu, einer parlamentarischen Initiative (10.519) Folge zu geben. Diese verlangt eine Einschränkung des Anwendungsbereichs von Artikel 53 StGB. Gleichzeitig lehnt sie eine in eine ähnliche Richtung zielende Motion (11.4041) mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Bundesverwaltungsgericht
Die Kommission hat mit 11 zu 1 Stimmen dem Beschluss der nationalrätlichen Schwesterkommission zugestimmt, die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht auf maximal 68 zu erhöhen. Die RK-N kann nun im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.425 die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten aufnehmen.

Auftragsrecht
Die Kommission folgt National- und Bundesrat und beantragt ihrem Rat einstimmig die Annahme der Motion 11.3909, die eine Änderung von Artikel 404 des Obligationenrechts («Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet.») verlangt.


Die Kommission hat am 18. und 19. Juni 2012 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

Bern, 19. Juni 2012 Parlamentsdienste