Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
​Angesichts der veränderten Situation auf dem heutigen Immobilienmarkt möchte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates die Lex Koller nicht mehr aufheben. Sie hat dafür eine Kommissionsmotion eingereicht.

​Die Kommission ist sich einig, dass die Nachfrage auf dem Schweizer Immobilienmarkt in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Dazu trägt unter anderem die Entwicklung bei, dass Immobilien mehr und mehr zu Ertragsanlagen geworden sind. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) im Moment das einzige nachfragedämmende Instrument auf dem Immobilienmarkt sei. Es binde den Erwerb von Wohnimmobilien an den Hauptwohnsitz und damit den Steuersitz, sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen. Ausnahmen von dieser Anforderung werden für touristische Kantone über Kontingente und Sonderbewilligungen geregelt.

Das Parlament hat im Jahre 2008 die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückgewiesen. Angesichts der heutigen Situation hätte diese Aufhebung in den Augen der Kommission volkswirtschaftlich schwerwiegende Folgen: Sie würde einen zusätzlichen Druck auf die ohnehin schon sehr hohen Immobilien- und Mietpreise ausüben, Steuersubstrat würde wegfallen und der Druck auf den Schweizerfranken würde zusätzlich erhöht werden. Aus diesen Gründen ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu erhalten sei. Deshalb beauftragt sie den Bundesrat mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten.

Nagra bedauert den verursachten Ärger

Des Weiteren liess sich die Kommission von der Nagra über die am 7. Oktober 2012 in der SonntagsZeitung thematisierten Dokumente zur Standortsuche für geologische Tiefenlager informieren. Gemäss der SonntagsZeitung sei darin nur von einer Exploration an 4 Standortgebieten – statt 6 – die Rede, obwohl der Bundesrat frühestens 2014 zwei Standorte von der Liste streichen werde. Die Nagra bedauerte den Vorfall und versicherte der Kommission, dass es keine Vorfestlegung von Standorten gäbe, oberste Priorität bei der Standortevaluation hätten die Sicherheit und die technische Machbarkeit.

Die Kommission hat die Ausführungen der Nagra zur Kenntnis genommen. Sie hat sich zum Teil kritisch gegenüber der Arbeitsweise der Nagra geäussert und in Erinnerung gerufen, dass die Unabhängigkeit und Objektivität der Nagra für die Erfüllung des Auftrags von zentraler Bedeutung seien. Die Gefahr bestünde, dass durch solche Vorfälle die Standortauswahl beeinflusst und die Glaubwürdigkeit der Nagra aufs Spiel gesetzt würden. Das Bundesamt für Energie hat – als verfahrensleitende Behörde – nochmals betont, dass es die Arbeit der Nagra enger begleiten werde.

Informationen aus erster Hand zur Energiestrategie 2050

Die Kommission liess sich von Bundesrätin Doris Leuthard die Vernehmlassungsvorlage zur Energiestrategie 2050 erläutern. Dabei wurde der Entwurf in den Reihen der Kommission mehrheitlich gut aufgenommen, wenn auch von verschiedenen Seiten Vorbehalte zu konkreten Annahmen und Massnahmen vorgebracht wurden. Sobald die Botschaft des Bundesrates im Sommer 2013 vorliegen wird, werden die parlamentarischen Beratungen an der Vorlage aufgenommen.

Startschuss zu den Beratungen zur Cleantech-Initiative

Als Einstieg in die Beratungen zur Cleantech-Initiative (12.064) verschaffte sich die Kommission einen Überblick über die Vorlage, indem sie Vertreter des Initiativkomitees und verschiedene Experten sowie Vertreter von Interessenverbänden anhörte. Dabei wurden insbesondere die zur Umsetzung nötigen Massnahmen sowie mögliche Auswirkungen der Initiative ausführlich diskutiert. Zudem stellte sich die Frage, inwiefern eine Koordination der von der Initiative vorgebrachten Ziele mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sinnvoll wäre. Die Kommission wird die Detailberatungen zur Cleantech-Initiative Anfang 2013 in Angriff nehmen.

Schliesslich führte die Kommission die Detailberatungen zur Vorlage 12.044 (Aarhus-Konvention. Genehmigung) durch und beantragt mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, den Entwurf mit geringfügigen Änderungen anzunehmen.

 

Die Kommission hat am 5./6. November 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard sowie Bundesrätin Simonetta Sommaruga getagt. 

Bern, 6. November 2012 Parlamentsdienste