Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat an ihrer gestrigen Sitzung die Beratung der Stipendieninitiative aufgenommen. Eine klare Mehrheit hat entschieden, eine Subkommission einzusetzen, die im ersten Quartal 2014 einen allfälligen direkten Gegenentwurf ausarbeiten und den vorliegenden indirekten Gegenentwurf vorberaten soll.

2009 hatte die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) mit einer parlamentarischen Initiative eine Harmonisierung der Stipendienvergabe angestrebt (09.497). Dieses Anliegen hat der Verband Schweizerischer Studierendenschaften (VSS) aufgenommen und am 20. Januar 2012 die „Stipendieninitiative“ eingereicht. Über eine Änderung von Artikel 66 BV soll für den tertiären Bildungsbereich eine landesweite Harmonisierung der Stipendienvergabe durchgesetzt werden. Bedingung dafür wäre eine Verlagerung der Rechtssetzungskompetenz von den Kantonen auf den Bund. Der Bundesrat stellt der Stipendieninitiative mit der Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes (13.058 n) einen indirekten Gegenentwurf gegenüber, den er am 26. Juni 2013 dem Parlament überwiesen hat.

In einer engagierten Debatte hat die Kommission die verschiedenen Möglichkeiten und Chancen ausgelotet, wie weit sie den Forderungen einer Stipendienharmonisierung Rechnung tragen kann. Einige Kommissionsmitglieder schlossen sich dem Vorschlag des Bundesrats an, über den indirekten Gegenentwurf eine formelle, aber keine materielle Harmonisierung des Stipendienwesens anzustreben. Damit würden die Kantone die Hoheit über die Vergabe der Stipendien behalten und die Bundesgesetzgebung würde sich der am 1. März 2013 in Kraft getretenen Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) anpassen. Andere Kommissionsmitglieder sprachen sich hingegen für eine bundesweite materielle Harmonisierung des Stipendienwesens aus und verwiesen dabei auf zentrale Anliegen der Initianten der Volksinitiative, die in einem Gegenentwurf berücksichtigt werden sollten. Mit einer Mehrheit von 16 zu 8 Stimmen sprach sich die Kommission ¬ für die Einsetzung einer Subkommission aus. Ihr wurde das Mandat übertragen, sowohl den Gegenentwurf des Bundesrats vorzuberaten als auch die Möglichkeit zu prüfen, zuhanden der Gesamtkommission einen direkten Gegenentwurf auszuarbeiten. Die Subkommission wird die Arbeit im ersten Quartal 2014 aufnehmen.
 

Die Kommission behandelte auch den vom Bundesrates am 20. September 2013 ans Parlament überwiesenen Bericht zum Leistungsauftrag 2008-2011/12 des ETH-Rates (13.081). Der ETH-Rat erstellt am Ende einer Leistungsperiode einen Schlussbericht der durch die eidgenössischen Räte zu genehmigen ist. Die WBK-N setzte sich mit den Leistungen sowie mit dem Mitteleinsatzes des ETH-Bereiches auseinander. Erfreut nimmt sie die ausgezeichnete Positionierung der ETH-Institutionen bei der Beteiligung an grossen Internationalen Forschungsprojekten (z.B. Human Brain Projekt) zur Kenntnis. Kritische Fragen wurden im Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis oder der Förderung von Frauen als Professorinnen gestellt. Eine Stimme forderte eine bessere Konzentrierung der Mittel und damit die Aufhebung der Abteilung für Geisteswissenschaften. Die Kommission empfiehlt mit einer Gegenstimme die Annahme des Schlussberichtes. Die Vorlage wird in der Wintersession im Nationalrat behandelt.

Sowohl an der ETH Zürich wie an der ETH Lausanne ist der Anteil der ausländischen Studierenden recht hoch. Da Studierende aus dem Ausland nicht mehr Gebühren bezahlen müssen als die inländischen Studierenden, wurden bereits mehrere Vorstösse eingereicht, die eine Änderung des ETH-Gesetzes fordern. Die WBK-N befasste sich mit der von NR Nordmann eingereichten parlamentarischen Initiative Gerechte Studiengebühren an den ETH (13.405 n).
Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die WBK-N eine Kommissionsmotion (13.4008) einzureichen. Mit Ausnahme von Punkt 1, nimmt die Motion die Anliegen der erwähnten parlamentarischen Initiative auf. Die Gebühren von Studierenden, deren Eltern in der Schweiz steuerpflichtig sind oder während einer zu bestimmenden Zeitspanne waren, sollen aber auf Antrag des ETH-Rates hin und mittels eines Bundesratsbeschlusses über die Teuerung hinaus erhöht und gegenüber den Gebühren für alle anderen Studierenden differenziert werden können. NR Nordmann zog nach diesem Kommissionsentscheid die parlamentarische Initiative zurück. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Kommissionsmotion.

Für den zweiten Sitzungstag hat die Kommission eine Einladung der FIFA angenommen und sich an deren Hauptsitz in Zürich über Governance-Reformen der FIFA, die Arbeit der FIFA Task Force gegen Rassismus und Diskriminierung, das Frühwarnsystem der FIFA zur Überwachung von Sportwetten, die Zusammenarbeit zwischen FIFA und Interpol sowie über das Projekt FIFA Fussball Entwicklung informieren lassen und Fragen zu stellen.
Ebenfalls aus dem Bereich des Sports stammt das Swiss Olympic Athlete Career Programm, das der Kommission von Verantwortlichen von Swiss Olympic präsentiert wurde.

Die Kommission tagte am 31. Oktober und 1. November 2013 unter dem Vorsitz von Christian Wasserfallen (FDP/BE) teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern und Zürich.

 

Bern, 1. November 2013  Parlamentsdienste