Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates unterbreitet dem Rat eine Vorlage betreffend den Zugang von Lobbyistinnen und Lobbyisten zum Parlamentsgebäude. Dabei werden strengere Transparenzvorschriften als bisher vorgesehen.

Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission die Vorlage mit nur wenigen Änderungen dem Rat unterbreitet (15.438 s Pa.Iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament: Bericht und Erlassentwurf vom 11. Oktober 2018). Somit sollen die Parlamentsmitglieder nach wie vor zwei Zutrittsausweise für Personen ausstellen lassen können, die Interessen vertreten. Wie von der parlamentarischen Initiative Berberat gefordert, sollen diese Personen jedoch neu Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen machen müssen. Eine Minderheit dagegen möchte, dass kommerziell tätige Interessenvertreterinnen und –vertreter keinen von Ratsmitgliedern vermittelten Zutritt erhalten, sondern diesen ausschliesslich mit Genehmigung der Verwaltungsdelegation bekommen. Eine weitere Minderheit will, dass die Parlamentsmitglieder gar keine Zutrittsausweise an Interessenvertreterinnen und –vertreter mehr abgeben. Letztere sollten sich registrieren, worauf sie Zutritt für eine Session erhalten.

Neue Beiträge an die EU

Für den Fall, dass die von der Kommission genannten Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen den vom Bundesrat vorgeschlagenen und in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Rahmenkredit «Migration» von 190 Millionen Franken (18.067 s Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten.) Die Kommission ist der Ansicht, dass es im Interesse der Schweiz liegt, wenn das Migrationsmanagement in Staaten, welche besonders von Migration betroffen sind, verbessert wird. Konkrete Ziele entsprechender Programme werden effizientere Asylverfahren sowie die Verbesserung der Verfahren zur Aufnahme von Schutzsuchenden und zur Rückkehr sein. So kann auch die Rückkehr von Personen gefördert werden, die sich rechtswidrig in einem unterstützten EU-Mitgliedstaat aufhalten. Somit soll verhindert werden, dass diese Personen irregulär in die Schweiz weitermigrieren. Im Asylgesetz soll neu festgehalten werden, dass der Bundesrat in Anwendung dieses Kredites Verträge mit ausgewählten Staaten zur Ausrichtung entsprechender Beiträge selbständig abschliessen kann (18.068 s Asylgesetz. Änderung. Rahmenkredit Migration; 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten).

Diesen Beschluss fällte die Kommission aber unter Vorbehalt: Mit 6 zu 4 Stimmen spricht sich die SPK für einen Antrag an die Aussenpolitische Kommission (APK) aus, wonach die Bewilligung des Rahmenkredites Migration sowie des in den Zuständigkeitsbereich der APK fallenden «Rahmenkredites zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU» von 1046,9 Millionen vorläufig sistiert wird:  Neue Beiträge an die EU kommen nach Ansicht der SPK erst in Frage, falls die EU eine unbefristete Anerkennung der schweizerischen Börsen gewährt und sichtliche Fortschritte in den bilateralen Beziehungen gemacht werden. Die Kommissionsminderheit betrachtet diese Verknüpfung als nicht sachgerecht und für die nötige Entspannung des Verhältnisses zur EU nicht förderlich.

Übernachtungsentschädigung

Die Kommission stimmt mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung einer Anpassung der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz zu, welche die Übernachtungsentschädigungen für Mitglieder des Parlaments neu regelt. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Übernachtungsentschädigung nur dann ausbezahlt wird, wenn ein Parlamentsmitglied tatsächlich auch zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen am Sitzungsort übernachtet hat (16.413 s Pa.Iv. Eder. Keine Übernachtungsentschädigung für nicht erfolgte Übernachtungen: Bericht und Erlassentwurf vom 11. Oktober 2018). Der Verordnungsentwurf wird als nächstes vom Ständerat behandelt werden.

E-Voting: Klare Limiten für Testbetriebe

Die Kommission ist der Auffassung, dass es der Glaubwürdigkeit der Demokratie geschuldet ist, nur völlig sichere Stimmkanäle zu gebrauchen. Sie gibt deshalb mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Damian Müller (LU) Folge (18.427 s Pa.Iv. Ja zu E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo). Danach sollen den Testbetrieben in den Kantonen im Gesetz bestimmte Limiten gesetzt werden. So sollen z.B. höchstens 30 Prozent des kantonalen Elektorats zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen werden und es müssen mindestens zwei Systeme zum Einsatz kommen.

Einheit der Materie

Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, den Grundsatz der Einheit der Materie für Erlasse auf Gesetzesstufe rechtlich zu verankern. Sie spricht sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine entsprechende Initiative aus (18.436 s Pa.Iv. Minder. Erlasse der Bundesversammlung. Wahrung der Einheit der Materie). Die Kommission ist sich bewusst, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Einheit der Materie in bestimmten Fällen eine Herausforderung darstellen kann. Dennoch soll nach Ansicht der Kommission die rechtliche Verankerung dieses Kriteriums auch für Gesetze geprüft werden. Die Wählerschaft sollte die Möglichkeit haben, bei Gesetzesvorlagen eindeutig ihre Meinung äussern zu können. Zudem sollen für die vom Parlament verabschiedeten Gesetze die gleichen Standards gelten wie für vom Volk eingereichte Volksinitiativen.

Abgangsentschädigung ans Topkader

Die Kommission sieht Handlungsbedarf bei den Abgangsentschädigungen für das Topkader von Bundesbetrieben und bundesnahen Unternehmungen (18.428 s Pa.Iv. Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader). Sie erachtet es als nicht gerechtfertigt, dass dieses seit der Annahme der sogenannten «Abzockerinitiative» im Jahr 2013 anders behandelt wird als das Topkader von börsenkotierten Unternehmen. Die parlamentarische Initiative von Ständerat Thomas Minder (SH) wurde mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Qualitätschecks von Regulierungen vor der Vernehmlassung

Im Sinne einer Bekräftigung des bereits mit angenommenen Vorstössen manifestierten Wunsches nach unabhängigen Qualitätschecks geplanter Regulierungen hat die Kommission einer entsprechenden parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt (16.500 Pa.Iv. Knecht. Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht).

Differenzbereinigung Ausländergesetz

Die Beratung der Differenzen zum Nationalrat in der Vorlage «18.026 s Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme» wurde begonnen und wird an der Sitzung vom 8. November 2018 abgeschlossen werden.

Die Kommission tagte am 11. und 12. Oktober 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (AG) in Bern.