Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat die
Kommission die Vorlage mit nur wenigen Änderungen dem Rat unterbreitet (15.438
s Pa.Iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen
Parlament: Bericht und Erlassentwurf
vom 11. Oktober 2018). Somit sollen die Parlamentsmitglieder nach wie vor zwei
Zutrittsausweise für Personen ausstellen lassen können, die Interessen
vertreten. Wie von der parlamentarischen Initiative Berberat gefordert, sollen
diese Personen jedoch neu Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern
sowie zu ihren Aufträgen machen müssen. Eine Minderheit dagegen möchte, dass
kommerziell tätige Interessenvertreterinnen und –vertreter keinen von
Ratsmitgliedern vermittelten Zutritt erhalten, sondern diesen ausschliesslich
mit Genehmigung der Verwaltungsdelegation bekommen. Eine weitere Minderheit
will, dass die Parlamentsmitglieder gar keine Zutrittsausweise an
Interessenvertreterinnen und –vertreter mehr abgeben. Letztere sollten sich
registrieren, worauf sie Zutritt für eine Session erhalten.
Neue Beiträge an die EU
Für den Fall, dass die von der Kommission genannten
Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen
den vom Bundesrat vorgeschlagenen und in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden
Rahmenkredit «Migration» von 190 Millionen Franken (18.067 s Wirtschaftliche
und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer Beitrag an
ausgewählte EU-Staaten.) Die Kommission ist der Ansicht, dass es im Interesse
der Schweiz liegt, wenn das Migrationsmanagement in Staaten, welche besonders
von Migration betroffen sind, verbessert wird. Konkrete Ziele entsprechender
Programme werden effizientere Asylverfahren sowie die Verbesserung der
Verfahren zur Aufnahme von Schutzsuchenden und zur Rückkehr sein. So kann auch
die Rückkehr von Personen gefördert werden, die sich rechtswidrig in einem
unterstützten EU-Mitgliedstaat aufhalten. Somit soll verhindert werden, dass
diese Personen irregulär in die Schweiz weitermigrieren. Im Asylgesetz soll neu
festgehalten werden, dass der Bundesrat in Anwendung dieses Kredites Verträge
mit ausgewählten Staaten zur Ausrichtung entsprechender Beiträge selbständig
abschliessen kann (18.068 s Asylgesetz. Änderung. Rahmenkredit Migration; 2.
Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten).
Diesen Beschluss fällte die Kommission aber unter Vorbehalt:
Mit 6 zu 4 Stimmen spricht sich die SPK für einen Antrag an die
Aussenpolitische Kommission (APK) aus, wonach die Bewilligung des
Rahmenkredites Migration sowie des in den Zuständigkeitsbereich der APK
fallenden «Rahmenkredites zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen
Ungleichheiten in der erweiterten EU» von 1046,9 Millionen vorläufig sistiert
wird: Neue Beiträge an die EU kommen nach Ansicht der SPK erst in Frage, falls
die EU eine unbefristete Anerkennung der schweizerischen Börsen gewährt und
sichtliche Fortschritte in den bilateralen Beziehungen gemacht werden. Die
Kommissionsminderheit betrachtet diese Verknüpfung als nicht sachgerecht und
für die nötige Entspannung des Verhältnisses zur EU nicht förderlich.
Übernachtungsentschädigung
Die Kommission stimmt mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung
einer Anpassung der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz zu, welche die
Übernachtungsentschädigungen für Mitglieder des Parlaments neu regelt. Mit dem
nun vorliegenden Entwurf soll sichergestellt werden, dass die
Übernachtungsentschädigung nur dann ausbezahlt wird, wenn ein
Parlamentsmitglied tatsächlich auch zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Sitzungstagen am Sitzungsort übernachtet hat (16.413 s Pa.Iv. Eder. Keine Übernachtungsentschädigung
für nicht erfolgte Übernachtungen: Bericht und Erlassentwurf
vom 11. Oktober 2018). Der Verordnungsentwurf wird als nächstes vom Ständerat
behandelt werden.
E-Voting: Klare Limiten für Testbetriebe
Die Kommission ist der Auffassung, dass es der
Glaubwürdigkeit der Demokratie geschuldet ist, nur völlig sichere Stimmkanäle
zu gebrauchen. Sie gibt deshalb mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einer
parlamentarischen Initiative von Ständerat Damian Müller (LU) Folge (18.427 s
Pa.Iv. Ja zu E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo). Danach sollen den
Testbetrieben in den Kantonen im Gesetz bestimmte Limiten gesetzt werden. So
sollen z.B. höchstens 30 Prozent des kantonalen Elektorats zur elektronischen
Stimmabgabe zugelassen werden und es müssen mindestens zwei Systeme zum Einsatz
kommen.
Einheit der Materie
Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, den Grundsatz
der Einheit der Materie für Erlasse auf Gesetzesstufe rechtlich zu verankern.
Sie spricht sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine entsprechende
Initiative aus (18.436 s Pa.Iv. Minder. Erlasse der Bundesversammlung. Wahrung
der Einheit der Materie). Die Kommission ist sich bewusst, dass die Einhaltung
des Grundsatzes der Einheit der Materie in bestimmten Fällen eine Herausforderung
darstellen kann. Dennoch soll nach Ansicht der Kommission die rechtliche
Verankerung dieses Kriteriums auch für Gesetze geprüft werden. Die Wählerschaft
sollte die Möglichkeit haben, bei Gesetzesvorlagen eindeutig ihre Meinung
äussern zu können. Zudem sollen für die vom Parlament verabschiedeten Gesetze
die gleichen Standards gelten wie für vom Volk eingereichte Volksinitiativen.
Abgangsentschädigung ans Topkader
Die Kommission sieht Handlungsbedarf bei den
Abgangsentschädigungen für das Topkader von Bundesbetrieben und bundesnahen
Unternehmungen (18.428 s Pa.Iv. Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen.
Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader). Sie erachtet es als nicht
gerechtfertigt, dass dieses seit der Annahme der sogenannten «Abzockerinitiative»
im Jahr 2013 anders behandelt wird als das Topkader von börsenkotierten
Unternehmen. Die parlamentarische Initiative von Ständerat Thomas Minder (SH)
wurde mit 5 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Qualitätschecks von Regulierungen vor der Vernehmlassung
Im Sinne einer Bekräftigung des bereits mit angenommenen
Vorstössen manifestierten Wunsches nach unabhängigen Qualitätschecks geplanter
Regulierungen hat die Kommission einer entsprechenden parlamentarischen
Initiative aus dem Nationalrat mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt
(16.500 Pa.Iv. Knecht. Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits
im Vernehmlassungsbericht).
Differenzbereinigung Ausländergesetz
Die Beratung der Differenzen zum Nationalrat in der Vorlage
«18.026 s Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme» wurde
begonnen und wird an der Sitzung vom 8. November 2018 abgeschlossen werden.
Die Kommission tagte am 11. und 12. Oktober 2018 unter dem
Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (AG) in Bern.