Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) haben ihre Untersuchung zum Vergabeverfahren abgeschlossen, welches das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unter Federführung des UVEK im Hinblick auf die Vergabe des Mandats zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgaben durchgeführt hatte. Auf der Grundlage der erhaltenen Informationen sehen die GPK keine Anhaltspunkte dafür, dass die überprüfte Auftragsvergabe nicht korrekt durchgeführt wurde. In ihrem heute veröffentlichten Kurzbericht halten sie fest, dass das Ausschreibungsverfahren und die Bewertung der Offerten gewissenhaft und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorgaben durchgeführt wurden. Gleichwohl bringen sie in diesem Bericht zu drei spezifischen Punkten des Dossiers Anmerkungen an.

​Am 10. März 2017 gab das UVEK bzw. das BAKOM den Entscheid bekannt, dem Zürcher Unternehmen Serafe AG (Tochtergesellschaft der Firma Secon AG) das Mandat zur Erhebung der Radio- und Fernsehabgaben für die Jahre 2019–2025 zu erteilen. Diese Ankündigung stiess auf grosse Resonanz, insbesondere weil die Billag AG (Tochtergesellschaft der Firma Swisscom AG), die seit 1998 mit dem Inkasso der Gebühren beauftragt ist, den Zuschlag nicht erhalten hatte. Angesichts der politischen Tragweite dieses Entscheids beschlossen die GPK im März 2017, gemeinsam das Vergabeverfahren des Bundesamtes zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Bundesverwaltung bei der betreffenden Vergabe die Kriterien Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit eingehalten hat.

Bei ihrer Untersuchung konzentrierten sich die GPK auf folgende sechs Aspekte der BAKOM-Ausschreibung: Grundlagen und Organisation des Vergabeverfahrens, Beschwerderecht, Evaluation der Offerten durch das Amt, finanzielle Aspekte, Informationspolitik und Einfluss politischer Erwägungen, künftige Aufsicht und Überwachung der Erfüllung des Auftrags. Sie richteten unter anderem eine Reihe schriftlicher Fragen an das BAKOM, prüften die Unterlagen und die Rechtsgrundlagen zur betreffenden Vergabe und hörten Vertreter des Bundesamtes an.

Die GPK sind der Ansicht, dass das BAKOM ihre Fragen transparent und sachkundig beantwortet hat. Auf der Grundlage der erhaltenen Informationen sehen sie keine Anhaltspunkte dafür, dass die überprüfte Auftragsvergabe nicht korrekt durchgeführt wurde. Das Ausschreibungsverfahren und die Bewertung der Offerten wurden gewissenhaft und im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorgaben durchgeführt. Die Kommissionen sind zudem zufrieden mit den Antworten des Amtes zu den finanziellen Aspekten der Offerten, zur Informationspolitik und zu den Zukunftsaussichten. Allgemein besteht ihrer Meinung nach aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht kein Handlungsbedarf.

Die Kommissionen machen in ihrem Bericht Anmerkungen zu drei spezifischen Punkten des Dossiers. Erstens unterstreichen sie die Bedeutung eines intensiven Austausches mit den Anbietern zu den finanziellen Aspekten in solchen Situationen. Zweitens wäre es in ihren Augen sinnvoll gewesen, wenn nach dem Vergabeentscheid das UVEK die Kommunikation in dieser Angelegenheit übernommen hätte. Drittens halten sie fest, dass einige Fragen zum Beschwerderecht bei öffentlichen Ausschreibungen offengeblieben sind, mit denen sich ihrer Meinung nach die zuständigen Sachbereichskommissionen im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) befassen sollten.

Die GPK erwarten vom BAKOM und vom UVEK, dass alles getan wird, damit der Übergang zwischen den betreffenden Unternehmen optimal abläuft und die Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Die GPK-S wird sich in ungefähr einem Jahr erneut mit dieser Angelegenheit befassen und sich über den Stand der Dinge informieren.

Die GPK-S hat am 30. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) in Bern getagt, die GPK-N am 4. Juli 2017 ebenda unter dem Vorsitz von Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH).