Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat das Instrument der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen untersucht. Die GPK-S erachtet diese Instrument als zweckmässig, sieht aber Handlungsbedarf bei den Einsetzungsverfügungen und bei der periodisch stattfindenden Gesamterneuerung seitens des Bundesrates und der Departemente.

Die GPK-S hat ihre Abklärungen zur im Januar 2021 eingeleiteten Inspektion zu den ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vorerst abgeschlossen. Zurzeit bestehen 84 ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen, welche die Aufgabe haben, Bundesrat und Bundesverwaltung zu beraten. Die GPK-S hält in ihrem heute publizierten Bericht fest, dass diese Kommissionen ihre Leistungen grundsätzlich fachlich fundiert, breit abgestützt und zeitgerecht erbringen. Jedoch ortet sie vor allem in zwei Bereichen Handlungsbedarf.

Einsetzungsverfügungen sind häufig nicht genügend

Eine ausserparlamentarische Verwaltungskommission wird jeweils durch eine Einsetzungsverfügung eingesetzt. Die Evaluation der PVK zeigt auf, dass verschiedene Probleme direkt auf die oft mangelhaften Einsetzungsverfügungen zurückzuführen sind, da diese unvollständig oder unklar sind. Deshalb sind aus Sicht der GPK-S sämtliche Einsetzungsverfügungen im Rahmen der nächsten Gesamterneuerungswahlen daraufhin zu überprüfen, ob die rechtlichen Vorgaben gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und der entsprechenden Verordnung vollständig eingehalten werden. Bei den Einsetzungsverfügungen sind auch die zu erfüllenden Aufgaben und die Angaben bzgl. der konkreten ständigen Beratung des Bundesrates und der Bundesverwaltung zu überprüfen.

Notwendigkeit ausserparlamentarischer Verwaltungskommissionen regelmässig überprüfen

Die GPK-S stellt in ihrem Bericht weiter fest, dass die Notwendigkeit aller ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen systematisch und effektiv zu überprüfen ist. Gemäss der Evaluation der PVK tagen verschiedene Kommissionen nur selten, nie oder nur deshalb, weil es sie gibt. Weiter gibt es Kommissionen, die keine Leistungen zuhanden des Bundesrates und der Bundesverwaltung erbringen oder nur Leistungen, für die in der Bundesverwaltung kein Bedürfnis besteht.

Die GPK-S schliesst daraus, dass die periodisch wiederkehrende Überprüfung wirksamer werden sollte. Die Departemente sollten insbesondere bei der Erarbeitung und bei der Überprüfung der Einsetzungsverfügungen ihre Steuerungsverantwortung stärker wahrnehmen.

Weiter formuliert die GPK-S eine Empfehlung zur Überarbeitung der Datenbank, welche in erster Linie bei den Gesamterneuerungswahlen zum Einsatz kommt, eine Empfehlung über die Vertretung von Angehörigen der Bundesverwaltung in ausserparlamentarischen Kommissionen und eine Empfehlung zur transparenten Ausweisung der Taggelder. Der Bundesrat ist eingeladen, zu den insgesamt fünf Empfehlungen der GPK-S bis am 31. März 2023 Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 15. November 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.