Die Kommission ist auf den bundesrätlichen Entwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (19.044) eingetreten und hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, die Bestimmungen zu den Beraterinnen und Beratern zu streichen. Sie sieht im Gegensatz zum Nationalrat Handlungsbedarf und erachtet es zur besseren Bekämpfung der Geldwäscherei für notwendig, die Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) umzusetzen.

Der Gesetzesentwurf sieht acht Hauptmassnahmen vor, welche den wichtigsten Empfehlungen der GAFI aus der Peer Review der Schweiz Rechnung tragen. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 107 zu 89 Stimmen beschlossen, auf den Entwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes nicht einzutreten. Es war insbesondere argumentiert worden, dass die Einführung von Verpflichtungen für die Personen, die bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts erbringen (Beraterinnen bzw. Berater), den Tod des Anwaltsgeheimnisses bedeuten würde.

Um der Kritik des Nationalrates Rechnung zu tragen, hatte die Kommission die Verwaltung beauftragt, bei der Massnahme zu den Beraterinnen und Beratern verschiedene Optionen auszuarbeiten (Medienmitteilung vom 26. Mai 2020). Nach einer schriftlichen Konsultation der interessierten Kreise hat die Kommission nun mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, diese Massnahme zu streichen. In ihren Augen geht die Regelung zu weit und stellt die Rolle der Anwältinnen und Anwälte infrage, ohne dabei die Prävention in der Geldwäscherei zu stärken. Die Kommission ist der Ansicht, dass die so verabschiedete Vorlage den internationalen Vorgaben entspricht und entsprechend keine weiteren Massnahmen mehr erforderlich sind.

Die Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen. Da sie wie der Bundesrat der Auffassung ist, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch diese Berufsgruppe dem Geldwäschereigesetz unterstellt wird, erachtet es sie für sinnvoll, die notwendigen Gesetzesänderungen bereits jetzt vorzunehmen und die Empfehlung der GAFI umzusetzen. Die Kommission hat die Vorlage letztlich mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Ständerat. Danach geht es zurück in den Nationalrat.

Revision der Strafprozessordnung (Entwurf 2)

Die Kommission hat den Entwurf 2 der Änderung der Strafprozessordnung (19.048) einstimmig angenommen.

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hatte die Vorlage geteilt und und die Artikel 364a und 364b des Entwurfs in einen separaten Entwurf 2 überführt, damit sie schneller behandelt und in Kraft gesetzt werden können (siehe Medienmitteilung der RK-N vom 15. Mai 2020). Der Entwurf 2 wurde in der Sommersession 2020 vom Nationalrat einstimmig verabschiedet.

Die betroffenen Artikel sollen eine bestehende Gesetzeslücke bei der Sicherheitshaft im Nachverfahren schliessen und somit verhindern, dass gefährliche Täter mangels Rechtsgrundlage in Freiheit entlassen oder belassen werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte mit Urteil vom 3. Dezember 2019 eine Verletzung der EMRK durch die Schweiz festgestellt, weil eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt.

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Die Kommission hat die Beratung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) als Kommission des Erstrates aufgenommen und Anhörungen durchgeführt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, mit verschiedenen Massnahmen im Obligationenrecht, im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und im Strafrecht zu verhindern, dass das Konkursverfahren von Schuldnerinnen und Schuldnern dazu missbraucht wird, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen (Konkursreiterei). Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und wird an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung durchführen.

Ehe für alle

Die RK-S hat als Kommission des Zweitrates die Beratung der Vorlage «Ehe für alle» aufgenommen, mit welcher die parlamentarische Initiative 13.468 «Ehe für alle» umgesetzt wird, welche die Öffnung der Ehe für alle Paare unabhängig von der Geschlechterzusammensetzung verlangt. Der Nationalrat hat den Entwurf der RK-N am 11. Juni 2020 in der Gesamtabstimmung mit 132 zu 52 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Er hat sich dabei auch für die Öffnung der Samenspende für lesbische Ehepaare ausgesprochen.

Die Kommission hat beschlossen, dass sie die Verfassungsmässigkeit der Vorlage generell sowie in Bezug auf die Regelung im Bereich Adoption und Fortpflanzungsmedizin im Rahmen von Anhörungen vertieft prüfen möchte.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, einer Standesinitiative des Kantons Tessin keine Folge zu geben, welche eine generelle Erhöhung der Strafrahmen für Delikte gegen die sexuelle Integrität anregt (19.301 s Kt. Iv. TI. Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Die Kommission wird die Frage der Strafrahmen bei diesen Delikten im Rahmen der Vorlage zu einer Teilrevision des Sexualstrafrechts prüfen, welche von der Verwaltung im Auftrag der Kommission gegenwärtig erarbeitet wird (18.043, E. 3).
  • Die Kommission ist dem Beschluss ihrer Schwesterkommission gefolgt und hat der parlamentarischen Initiative 18.475 n Pa. Iv. (Merlini) Markwalder. Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen mit 8 zu 5 Stimmen Folge gegeben. Die RK-N hat nun den Auftrag, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
  • Die Kommission hat zum zweiten Mal verschiedene parlamentarische Initiativen, welche die Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen betreffen, vorgeprüft (17.491 n Pa. Iv. Feller. Zeitgemässe Berechnung der zulässigen Rendite im Mietrecht; 17.514 n Pa. Iv. Nantermod. Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 269 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden; 17.515 n Pa. Iv. Nantermod. Missbräuchlicher Mietertrag. Artikel 270 OR soll auf Zeiten von Wohnungsmangel beschränkt werden).

Sie hat an ihrem Beschluss vom 6. November 2018 festgehalten und den Initiativen mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Gleichzeitig hat sie mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion (20.3922) verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, nach Konsultation der Sozialpartner im Wohnungswesen die geltenden Rechtsgrundlagen der Mietzinsgestaltung für Wohn- und Geschäftsräume zu prüfen und dem Parlament eine ausgewogene Vorlage zu unterbreiten.

 

Die Kommission hat am 10./11. August 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.