Einstimmig beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S), den Assistenzdienst der Armee im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu genehmigen (20.035). Sie spricht den Verantwortlichen sowie den Angehörigen der Armee ihren Dank für diesen Einsatz aus.

​Die Genehmigung war unbestritten. Die Kommission nahm vor ihrem Entscheid Kenntnis von den Ausführungen der Chefin des VBS sowie des Chefs der Armee zum Ablauf des Einsatzes. Die Aufgabe der Armee besteht insbesondere darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grundpflege zu helfen, infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren, die kantonalen Polizeikorps zu entlasten und die Eidgenössische Zollverwaltung zu unterstützen. Um den Bedürfnissen der zivilen Behörden gerecht zu werden, nutzt die Armee die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente: Mobilisierung, Verlängerung der Wiederholungskurse und erstmals das Aufbieten von Durchdienern, die zwar noch in der Armee eingeteilt sind, ihre Ausbildungsdienstpflicht jedoch bereits erfüllt haben.

Die Kommission nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Einsatz – das grösste Truppenaufgebot seit dem zweiten Weltkrieg – gut abgelaufen ist. Sie unterstützt den Entscheid des Bundesrates, dass die Dienstleistenden ihren vollen Lohn erhalten und ihnen bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet werden. Speziell begrüsst sie die vom VBS angekündigte Analyse des Einsatzes, um für die Zukunft die nötigen Lehren zu ziehen.

Das Geschäft wird von beiden Räten in der ausserordentlichen Session behandelt.

Nein zur Volksinitiative über ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten

Die Kommission empfiehlt mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» abzulehnen (19.038). Ebenfalls lehnte die SiK-S mit 10 zu 3 Stimmen einen Antrag ab, mittels Kommissionsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Mit diesem sollte namentlich das Verbot der indirekten Finanzierung verbotener Waffen im Kriegsmaterialgesetz (Art. 8c Abs. 1) auf alle Fälle ausgeweitet werden, in denen die Entwicklung, die Herstellung oder der Erwerb von verbotenem Kriegsmaterial finanziert werden.

Die Kommissionsmehrheit beurteilt die Initiative als nicht zielführend, kaum umsetzbar und negativ für die staatliche und berufliche Vorsorge. Zudem würde der Schweizer Industriestandort und Finanzplatz geschwächt. Sie unterstreicht, dass die Schweiz bereits ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Anti-Personenminen eingeführt hat, welches sich bewährt hat. Zudem erscheint ihr das Ziel der Initiative, die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit zu verbieten, als nicht erreichbar. Die Definitionen und Kriterien der Initiative erachtet sie überdies als unklar und zum Teil als nicht oder nur mit einem unverhältnismässigen Aufwand und erhöhtem Risiko umsetzbar.

Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie erachtet das heutige Finanzierungsverbot als lückenhaft und appelliert an die ethische Verantwortung. Eine weitere Minderheit möchte mit einem indirekten Gegenvorschlag insbesondere das Verbot der indirekten Finanzierung verbotener Waffen stärken. Beide Minderheiten unterstreichen, dass das Anliegen der Initianten, das von den Bürgerinnen und Bürgern in die Vorsorge einbezahlte Geld nicht in die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten zu investieren, in der Bevölkerung weit verbreitet und berechtigt ist.

Das Geschäft wird voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat behandelt. Der Nationalrat hatte die Initiative in der Frühjahressession ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen.

Die Kommission hat am 30. April 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Thomas Minder und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, sowie Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.