Anerkannte Flüchtlinge sollen neu glaubhaft machen müssen, dass sie unter Zwang in ihr Heimat- oder Herkunftsland gereist sind, ansonsten wird ihnen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt.

​Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 2. März 2018 verschiedene Änderungen des Ausländergesetzes vorgeschlagen (18.026 s). Zu einer grösseren Diskussion gab nur ein Thema Anlass: Die Problematik der Reisen von anerkannten Flüchtlingen in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten. Bereits nach geltendem Recht verwirkt ein Flüchtling seinen Status als Flüchtling, wenn er freiwillig eine solche Reise unternimmt. Tut er dies, so ist davon auszugehen, dass er von diesem Staat nicht mehr verfolgt ist. Die Kommission unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Beweislastumkehr: Neu müssen nicht mehr die schweizerischen Behörden beweisen, dass der Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat, sondern der Flüchtling muss glaubhaft machen, dass die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat aufgrund eines Zwangs erfolgte. Mit 6 zu 3 Stimmen lehnte es die Kommission ab, noch weitere Reisegründe aufzulisten, die nicht zu einer Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen, so wie dies der Bundesrat und Kommissionsmitglieder mit Anträgen vorgeschlagen haben.

Zudem hat sich die Kommission ebenfalls mit 6 zu 3 Stimmen dafür ausgesprochen, dass anerkannte Flüchtlinge auch nicht in die Nachbarstaaten ihrer Heimatstaaten reisen dürfen. So dürfen Flüchtlinge aus Eritrea zum Beispiel nicht mehr nach Abessinien reisen.

Portofreie Abstimmungscouverts? Kantone sollen zuständig bleiben

Sollen die Versandkosten für die briefliche Stimmabgabe bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen von der Post übernommen werden? Ja, fand der Nationalrat in der Frühjahrssession und hat eine entsprechenden Motion mit 109 zu 73 Stimmen angenommen (17.3762 n Mo. Nationalrat (Estermann). 85 Rappen für mehr Demokratie!). Die SPK des Ständerates will hier jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kantone eingreifen. Ausserdem ist es nicht konsequent, wenn die Post, welche ihre Preise aufgrund des Postgesetzes nach wirtschaftlichen Kriterien festlegen muss, zur Übernahme der Versandkosten verpflichtet würde. Die Kommission spricht sich deshalb mit 6 zu 5 Stimmen gegen die Motion aus. Ein Drittel der Kantone sieht bereits portofreie Abstimmungscouverts vor. Die Kommission gibt der Hoffnung Ausdruck, dass sich weitere Kantone dieser bescheidenen Massnahme im Interesse der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anschliessen. Die Minderheit ist der Ansicht, dass der Bund durch eine Übernahme der Versandkosten hier einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der Stimmbeteiligung leisten könnte.

Die Kommission tagte am 14. Mai 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern