Neat
​Die NAD wurde heute Nachmittag darüber informiert, dass der Ceneri-Basistunnel aufgrund der laufenden Gerichtsverfahren mit grosser Wahrscheinlichkeit eins bis drei Jahre später in Betrieb genommen werden kann. Das BAV bestätigte, dass die dadurch anfallenden Mehrkosten innerhalb des bestehenden Neat-Gesamtkredits aufgefangen werden können. Die NAD bekundet grosses Interesse daran, dass das Bundesgericht durch einen raschen Entscheid eine Klärung bezüglich der hängigen Beschwerde herbeiführt.

​Die Neat ist insgesamt gut auf Kurs, der Gotthard-Basistunnel wird wie geplant Ende 2016 eröffnet, die Kostenprognose ist seit Jahren stabil und konnte Ende 2013 um 185 Millionen Franken auf 18,5 Milliarden (Preisbasis 1998, ohne Teuerung) reduziert werden. Sorgen bereitet der NAD die Vergabesituation betreffend Vergabe der Bahntechnik des Ceneri-Basistunnels.

Zurzeit laufen in dieser Sache mehrere Beschwerdeverfahren vor den Gerichten. Vor diesem Hintergrund hat die NAD an ihrer heutigen Sitzung den Generalsekretär des UVEK, den Direktor des BAV, die Projektverantwortlichen der ATG sowie der SBB als künftiger Betreiberin des Ceneri-Basistunnels angehört. Diese orientierten über die Auswirkungen der Beschwerde- und Vergabesituation auf das Projekt im engeren Sinne (Inbetriebnahmetermin CBT, Kostenfolgen für den Bund, Risiken) sowie deren verkehrspolitischen Implikationen. Dazu hatte die NAD an ihrer letzten Sitzung von der ATG die Abklärung verschiedener Szenarien verlangt und diese an der heutigen Sitzung erläutern lassen (vgl. auch Medienmitteilung ATG vom 27. August 2014). Sie wurde detailliert, offen und transparent informiert.

Gemäss ATG kann der CBT im wahrscheinlichsten Fall erst Ende 2021 – zwei Jahre später als geplant – in Betrieb genommen werden. Aufgrund der ausstehenden Gerichtsentscheide und der vielfältigen Beschwerdemöglichkeiten, die den beteiligten Parteien offen stehen, können die Mehrkosten nur im Rahmen einer gewissen Bandbreite geschätzt werden. Im günstigsten Fall, wenn das Bundesgericht den ursprünglichen Vergabeentscheid der ATG bestätigt, rechnen BAV und ATG mit Mehrkosten von 10 bis 60 Millionen Franken. Wird eine Neuausschreibung nötig, ist aus heutiger Sicht mit Mehrkosten im Umfang von 100 bis 140 Millionen Franken zu rechnen.

Das BAV bestätigte der NAD an der heutigen Sitzung, dass diese Kostenrisiken in der Endkostenprognose des BAV  für die Neat enthalten sind. Die Mehrkosten können im Rahmen des vom Parlament festgelegten Neat-Gesamtkredit finanziert werden.

Die Terminplanung wird zurzeit wesentlich durch die Beschwerdeparteien und die Gerichte bestimmt. Die NAD respektiert die Gewaltentrennung. Sie hat allerdings grosses Interesse daran, dass das Bundesgericht durch einen raschen Entscheid eine Klärung herbeiführt.

Eine Verschiebung des Inbetriebnahme-Termins für den Ceneri-Basistunnel würde sich direkt auf das ab 2019 geplante Angebot auf der Gotthardachse auswirken. Insbesondere müsste im Regionalverkehr für die Strecke Lugano – Locarno das Angebot eines Halbstundentakts respektive einer Direktverbindung zurückgestellt werden. Zudem müssten die SBB im Falle einer Verzögerung ein neues Konzept für das Angebot und den Fahrplan erarbeiten.

Die NAD hat in der Vergangenheit wiederholt auf die erheblichen Termin- und Kostenrisiken hingewiesen, die mit der Vergabe der letzten grossen Neat-Lose am Ceneri verbunden sind (vgl. Medienmitteilungen vom 9. September 2013, 21. November 2013, 5. Februar 2014, 20. März 2014, 22. April 2014 und 6. Mai 2014).

Ihre grosse Sorge über die Beschwerdesituation bei der Vergabe der Bahntechniklose am Ceneri hat die NAD zudem in ihrem Tätigkeitsbericht vom 30. April 2014 zum Ausdruck gebracht. Darin forderte sie das BAV auf, die weiteren Schritte im Rahmen seiner operativen Projekt¬aufsicht und -steuerung eng zu begleiten. Im Hinblick auf die heutige Sitzung verlangte sie zudem fundierte Angaben, mit welchen Risiken und Auswirkungen eine Verschiebung des Inbetriebnahmetermins für den CBT verbunden wäre und wie sich allfällige Mehrkosten auf die Kostenprognose der Neat auswirken würden. Gleichzeitig lieferte die ATG der NAD alle aufgrund der laufenden Gerichtsverfahren möglichen Szenarien, deren Auswirkungen auf Kosten und Termine sowie alle erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Risiken.

 

​Die Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte (NAD) beaufsichtigt im Auftrag des Parlaments den Bau der Neat. Sie besteht aus zwölf Mitgliedern, die aus den Finanzkommissionen, Geschäftsprüfungskommissionen und Verkehrskommissionen beider Räte delegiert werden. Sie veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht und informiert ihre Stammkommissionen nach jeder Sitzung über ihre Feststellungen. Zur Erfüllung ihres Auftrags verfügt sie über umfassende Informationsrechte. Die NAD hat den Auftrag, die Einhaltung des Umfangs und der Qualität der vom Bund bestellten Leistungen, der Kosten, des Kreditrahmens und der Termine zu überwachen. Sie beurteilt, ob und wie der Bundesrat und die Projektaufsichtsorgane ihre Aufsichts- und Steuerungsfunktionen wahrnehmen. Wo sie Handlungsbedarf erkennt, gibt sie Empfehlungen ab. Sie kann keine Entscheide aufheben oder Weisungen erteilen. Die Verantwortung für die ständige und systematische Aufsicht sowie Entscheide und Weisungen liegt beim Bundesrat bzw. dem zuständigen Departement.

 

Bern, 27. August 2014 Parlamentsdienste