Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Beratung des Zusatzberichts über den Service public, den sie im vergangenen Sommer von der Bundesverwaltung verlangt hatte, fortgesetzt. Sie hat zudem mehrere Vorstösse zu diesem Thema eingereicht.

​Nachdem der Bundesrat am 17. Juni 2016 seinen Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien (16.043) verabschiedet hatte, führte die KVF-N eine umfassende Anhörung durch. Die KVF-N beschloss in der Folge, die Verwaltung zu beauftragen, ihr einen Zusatzbericht vorzulegen. Ausserdem erteilte sie der Verwaltung an ihrer Sitzung von Oktober 2016 den Auftrag, zwei weitere Punkte zu vertiefen: die Auswirkungen eines Open-Content-Ansatzes auf die Medienvielfalt sowie die Entwicklungsmöglichkeiten für elektronische Medien. Die Bundesverwaltung legte der Kommission im Januar 2017 drei Berichte sowie eine Studie vor (siehe Beilage rechte Spalte).
Die Kommission hat nun an ihrer Sitzung vom 13. Februar die Beratung dieser Berichte fortgesetzt und mehrere Vorstösse zu diesem Thema eingereicht: Mit 12 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sie beschlossen, den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion zu beauftragen, das elektronische Service public-Angebot ausserhalb der SRG zu stärken (17.3008). Ausserdem hat sie sich mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür ausgesprochen, den Bundesrat mittels Kommissionsmotion mit der Umsetzung eines «Open-Content»-Modells zu beauftragen (17.3009). Eine dritte Motion, welche mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen wurde, fordert den Bundesrat auf, die Zahl der Radio-Spartensender, die keinen eigentlichen Service public-Auftrag wahrnehmen, zu reduzieren (17.3010). Ausserdem hat die Kommission der Verwaltung zwei Aufträge erteilt: Zum einen wünscht sie einen Bericht über die Doppelspurigkeiten zwischen den SRG-Regionaljournalen und den Nachrichten der privaten Radiosender, zum anderen möchte sie, dass die Verwaltung die Auswirkungen einer Werbeeinschränkung bei der SRG prüft. Abgelehnt hat die Kommission zwei Anträge auf Einreichung von Kommissionpostulaten: Mit dem ersten Postulat hätte der Bundesrat aufgefordert werden sollen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche finanziellen Massnahmen zur Förderung des Qualitätsjournalismus möglich sind; gemäss dem zweiten Postulat hätte der Bundesrat darzulegen gehabt, wie sich die SRG vermehrt auf Service-public-Angebote konzentrieren kann, indem sie weniger ausländische Serien und Filme ausstrahlt.

Die Kommission hält mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen an ihrem Beschluss fest, der parlamentarischen Initiative 15.495 von Nationalrat Gregor Rutz Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, nicht in der Konzession der SRG vorgesehene Tätigkeiten nur zu bewilligen, wenn dafür eine zwingende Notwendigkeit besteht.

Zu einem weiteren Service public-Thema, dem Bericht des Bundesrates zur Evaluation der Postgesetzgebung, hat die Kommission Anhörungen durchgeführt. Der Bundesrat selbst kommt in seiner Analyse vom 11. Januar 2017 zum Schluss, dass sich die neue Postgesetzgebung grundsätzlich bewährt hat, punktuell aber Verbesserungsbedarf besteht. Die Kommission hat Kenntnis vom Standpunkt der Schweizerischen Post, der privaten Postdienst-Anbieter, der Städte und Gemeinden, der Wirtschaftsverbände, der Sozialpartner, der Bergregionen und der Verleger genommen.
Die Kommission unterstützt die Absicht des Bundesrates den Wettbewerb zu stärken und hat mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion beschlossen (17.3011), welche den Bundesrat beauftragt, für Verbesserungen namentlich im Bereich Marktordnung – Verbot von Kopplungsrabatten, Nichtdiskriminierung bei Mengenrabatten, kostengerechter Zugang zu Postfachanlagen und privaten Briefkastenanlagen – zu sorgen, so weit möglich auf dem rascheren Verordnungsweg und wo nötig mit der Unterbreitung der entsprechenden Gesetzesrevision. Mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie eine weitere Motion beschlossen, welche die Erreichbarkeit der Dienstleistungen im postalischen Bereich und beim Zahlungsverkehr innert 20 Minuten neu auf regionaler Ebene verankern will. Zudem sollen auch in den Postagenturen flächendeckend die Grundversorgungs-Dienstleistungen im Zahlungsverkehr erbracht werden (17.3012). Mit einer dritten Motion (20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen) möchte die Kommission die Aufsichtsinstrumente im Postbereich stärken (17.3013).

Die Kommission hat im Bereich der Strassen zwei parlamentarische Initiativen vorgeprüft sowie eine Motion beraten. So hat sie der Pa.Iv. Addor. Via sicura. Nein zur Dreifachbestrafung! (15.500 n) mit 14 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben. Diese sieht vor, die eingeführte Rückgriffspflicht der Versicherer auf die Versicherten im Strassenverkehrsgesetz wieder durch ein Rückgriffsrecht zu ersetzen. Oppositionslos beantragt die Kommission ihrem Rat weiter, der Pa.Iv. Giezendanner. Schaffung eines Fasi (Finanzierung und Ausbau der Strasseninfrastruktur) (12.483 n) keine Folge zu geben. Das Anliegen ist mit der Annahme der NAF-Vorlage am vergangenen Abstimmungssonntag erfüllt.

Der Ständerat hat in der Wintersession in Bezug auf die Mo. Nationalrat (Müri). Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Emmen Nord (14.3947 n) beschlossen, den Motionstext anzupassen. Die Kommission hat ihrem Rat mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt, die geänderte Motion ebenfalls anzunehmen. Der Bundesrat wird nun damit beauftragt, verschiedene Varianten einer Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Emmen Nord in einer Studie zu prüfen.